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Die Beförderungen werden derzeit noch aus dem Bundeshaushalt 2017 finanziert.

Da die Quote für Einweisungen nach A 9m +Z im Bundeshaushalt 2017 bereits erschöpft ist, sind keine Einweisungen möglich. Da Amtszulagen nach A9m+Z nur innerhalb einer Quote von 12% der Obergrenze der Besoldungsgruppe A 9m gewährt werden können, ist eine Erhöhung der Obergrenze auf 50 %, wie vom Bundesvorsitzenden Dieter Dewes in diversen Gesprächen mit Haushaltspolitikern und dem Minister gefordert, zwingend erforderlich.

Beförderungen von A 10 nach A 11 sind ebenfalls nicht möglich, da keine ausreichende Anzahl an Planstellen mehr zur Verfügung stehen. Hier ist mit einer Entspannung zu rechnen, wenn der Bundeshaushalt 2018 in Kraft tritt.