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Endlich wird in der Zollverwaltung die Möglichkeit der Bestenförderung gem. § 27 der BLV umgesetzt. Die Möglichkeit war im Dienstrechtneuordnungsgesetz 2009 geschaffen worden, bis jetzt aber nicht umgesetzt worden. In einem ersten Verfahren sind in HZA frankfurt am Main vier Dienstposten gemeldet worden.

Weiterhin befindet sich ein Entwurf für die fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV  im Beteiligungsverfahren.

Der Entwurf sieht vor, dass der Aufstieg in den gen Dienst im Rahmen der §§ 35 Abs. 1Satz 2 Nr. 2 Var.2 i. V. m. 38 Abs. 1 Nr. 2 BLV durch das praxisorientierte Aufstiegsformat der fachspezifischen Qualifizierung erfolgt. Die Dauer beträgt mindestens zwei Jahre und gliedert sich in eine Fachtheoretische Ausbildung und eine Berufspraktische Einführung.

Die Fachtheoretische Ausbildung soll acht Monate nicht unterschreiten und kann zum Teil berufsbegleitend durchgeführt werden. In der Fachtheoretischen Ausbildung werden entsprechend den Anforderungen des geh. Dienstes fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten sowie fachübergreifend-grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.

Während der Berufspraktischen Einführung werden die Aufgaben der nächsthöheren Laufbahn wahrgenommen.

Zugelassen für die fachspezifische Qualifizierung sind Beamte, die die Voraussetzungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren erfüllen sowie anschließend das Auswahlverfahren erfolgreich absolvieren. Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist gem. § 36 abs. 2 BLV,

- das sich die Bewerber nach Ablauf der Probezeit in einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren bewährt haben,

- bei Ablauf der Ausschreibungsfrist das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

- das die Bewerber bei Ablauf der Ausschreibungsfrist das zweite Beförderungsamt erreicht haben und

- in der letzten dienstlichen Beurteilung mit der höchsten oder zweithöchsten Note ihre Besoldungsgruppe beurteilt worden sind.

Der Ablauf in der Zollverwaltung für das praxisorientierte Aufstiegsverfahren ist familienfreundlich und Barrierefrei zu gestalten.

Die Gesamtdauer beträgt in der Bundesfinanzverwaltung zwei Jahre und gliedert sich in acht Module.

Für weitere Fragen, z. B. Gliederung und Dauer der Module,  steht der Ortsverband zur Verfügung.