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Die Bundesleitung des BDZ ist die politische Spitze der Gewerkschaft, der neben dem Bundesvorsitzenden fünf gleichberechtigte stellvertretende Bundesvorsitzende angehören. Seit Kurzem auch unser Ortsverbands- und Personalratsvorsitzender Florian Preißner, der am 28. März 2023 durch die Delegierten des 32. Gewerkschaftstags in Berlin zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt wurde. Aber welche Aufgaben verbergen sich hinter dem Wahlamt? Wofür setzt sich die BDZ-Bundesleitung genau ein? Und welche Unterschiede bestehen zwischen der Personalratsarbeit und der Gewerkschaftsarbeit? Wir haben nachgefragt.  

Welche Aufgaben warten in den nächsten fünf Jahren auf die neue BDZ-Bundesleitung?

Im Prinzip drei große Themenfelder: 

1. Im Dialog gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Führungsspitze des Bundesministeriums der Finanzen die beschlossenen Forderungen des Gewerkschaftstags vertreten und entsprechend der formulierten Ziele im Leitantrag zu handeln.

2. Als Fachgewerkschaft für die Zoll- und Finanzverwaltung innerhalb des dbb beamtenbund und tarifunion und innerhalb der Europäischen Union der unabhängigen Gewerkschaften (CESI) in Fachgremien und bei Tagungen Positionen austauschen und Zielsetzungen festlegen. 

3. Im Austausch mit unseren Bezirksverbänden, den Vorsitzenden der Ständigen Ausschüsse und der Fachausschüsse sowie der BDZ Jugend notwendigen Aktions- und Handlungsbedarf in allen gewerkschaftlichen Fragen beraten und Stellungsnahmen erarbeiten. Außerdem die Teilnahme an Personalversammlungen und die Information der Beschäftigten zu gewerkschaftlichen Themen.    

Für welche Ziele setzt sich die BDZ-Bundesleitung ein?

Die Delegierten des 32. Gewerkschaftstags haben über 150 Anträge beschlossen. Die Abarbeitung dieser Anträge obliegt der Bundesleitung des BDZ. Unter anderem geht es um die Modernisierung des Laufbahnrechts mittels durchlässigerer und laufbahnübergreifender Berufsperspektiven, die beruflichen Entwicklung von Tarifbeschäftigten, einer flächendeckenden Dienstpostenbündelung der Besoldungsgruppen A7 bis A9m+Z im mittleren Zolldienst, sichtbare Planstellenhebungen für bessere Berufsperspektiven im gehobenen Zolldienst, die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, eine Förderungsaktion des beruflichen Aufstiegs sowie eine amtsangemessene Alimentation.   

Bist Du jetzt nur noch in Berlin?

Nein, ich bleibe auch weiterhin in Vollzeit beim Hauptzollamt Frankfurt am Main als Personalratsvorsitzender aktiv und fahre lediglich bei Gesprächsterminen oder Tagungen nach Berlin bzw. zu anderen Dienststellen. Bei dem Wahlamt handelt es sich um ein Ehrenamt. Für die gewerkschaftliche Tätigkeit gibt es nach der Sonderurlaubsverordnung bis zu 10 Tage Sonderurlaub pro Jahr. Alles was darüber hinaus an Terminen wahrgenommen wird, legen die gewerkschaftlich tätigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger durch Erholungsurlaub oder Überstundenabbau privat oben drauf.   

Im Beamtenrecht gibt es kein Streikrecht - ein echtes Druckmittel fehlt also. Wie gelingt es trotzdem Verbesserungen zu erreichen?

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit ist ein solides, zuverlässiges Vertrauensverhältnis zur Politik, insbesondere zu den die Bundesregierung tragenden Parteien und deren Bundestagsfraktionen sowie zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Dank dieser Kontakte konnte der BDZ in den letzten Jahren zahlreiche gewerkschaftspolitische Erfolge, wie z.B. die Planstellenhebungen oder die - bislang historisch einmaligen - massiven Zuwächse an Planstellen/Stellen für die Zollverwaltung, erreichen. Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor des BDZ ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern in den Personalvertretungen.

Worin besteht der Unterschied zwischen Personalratsarbeit und Gewerkschaftsarbeit?

Kurzum: Die Gewerkschaftsarbeit beginnt dort, wo die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht des Personalrates enden. Im Detail: Die Arbeit der Personalräte richtet sich streng nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundespersonalvertretungsrechts, der Personalrat vertritt alle Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle, Verhandlungspartner ist ausschließlich der zuständige Dienststellenleiter bzw. die Dienststellenleiterin, der Personalrat wird alle vier Jahre neu gewählt. Die Arbeit der Gewerkschaft richtet sich nach der jeweiligen Satzung, gewählt wird bei uns alle fünf Jahre, vertreten werden ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder, die Gewerkschaft bietet Mitgliedern finanzielle Vorteile (beim BDZ u.a. dbb-Vorteilswelt, Rabatte in über 350 Online-Shops, Sonderkonditionen bei Versicherungen und bei Auto- oder Fahrrad-Leasing), eine Diensthaftpflicht und Rechtschutz in dienstlichen Angelegenheiten, verhandelt wird primär im politischen Raum.

Noch ein Satz zum Schluss?

Ich freue mich auf fünf intensive, verhandlungsreiche Jahre und werde mit der neuen Bundesleitung alles daran setzen entsprechend der gefassten Beschlüsse Verbesserungen anzustoßen und Verschlechterungen möglichst zu verhindern.