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Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist am 01.01.2015 in Kraft getreten; bestehende Regelungen im PflegezeiG und FamilienpflegezeitG werden weiterentwickelt und besser miteinander verzahnt: wesentlicher Inhalt

Das BMI prüft derzeit, wie die neuen Regelungen auf den Bereich der Bundesbeamten übertragen werden können (Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren ist für die zweite Jahreshälfte geplant)

Bis zur Übertragung der o.g. Regelungen auf den Beamtenbereich: Rundschreiben des BMI v. 09.03.2015 (D1- 3030/1#4)

Für die Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen: Auf Antrag soll Freistellung nach § 13 SUrlV – Sonderurlaub ohne Bezahlung _ gewährt werden, wenn

der Vorschuss ist auszuzahlen, ohne dass vorher ein Betrag von i. H. v. 3 Prozent abgezogen wird