BMI und BMF haben in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 19.12.2017 die Beschäftigten, die als Kraftfahrzeugführer oder Selbstfahrer Dienstkraftfahrzeuge führen, darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sie für von ihnen verursachte Schäden haften. BDZ Mitglieder müssen sich keine Sorgen machen. Sie sind bereits über den mit ihrer Mitgliedschaft verbundenen Versicherungsschutz ausreichend abgesichert. Nähere Informationen finden Sie --> hier <--.
Haftung von Fahrer/innen von Dienstfahrzeugen
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