Die Generalzolldirektion hat dem BPR ein überarbeitetes Konzept für die vom ehemaligen Bundesfinanzminister Dr. Schäuble versprochene Seniorenbetreuung vorgelegt. Nach Auffassung der BDZ Fraktion im BPR war die Vorlage des Konzepts längst überfällig und hätte schon längst gelebte Praxis sein sollen.
Das Konzept sieht vor, dass für jedes Hauptzollamt und Zollfahndungsamt eine Beschäftigte beziehungsweise ein Beschäftigter mit der Wahrnehmung der Seniorenbetreuung betraut ist. Diese Tätigkeit ist grundsätzlich im Sachgebiet A beziehungsweise Sachgebiet 100 anzusiedeln. Die Betreuung ehemaliger Beschäftigter der GZD soll jeweils durch Beschäftigte des regionalen Arbeitsbereichs der Direktion 1 im Referat Personal Einzelfälle erfolgen. Ausnahmen von diesen Regelungen sind im Einzelfall möglich.
Die Beratung durch die Ansprechpartner für die Seniorenbetreuun soll allen ehemaligen Beschäftigten der Zollverwaltung, also Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten, offenstehen. Die Angehörigen und Hinterbliebenender ehemaligen Beschäftigten sollen in gleicher Weise Unterstützung erhalten
Mehr Informationen im Personalräte Kompakt (BPR) 4/2018.