Die verbliebenen Beihilfeaufgaben der Zollverwaltung bei den Service-Centern Rostock (mit Dienstort Pomellen) und Dresden (Dienstort Görlitz) der Generalzolldirektion sollen voraussichtlich bis zum 1. Januar 2019 an das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben werden. Dazu haben bereits erste Vor-Ort Termine an den Standorten Görlitz und Rostock stattgefunden, bei denen Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Generalzolldirektion (BVA) sowie des BVA über die getroffenen Entscheidungen sowie das weitere Vorgehen der Abgabe der Beihilfeaufgaben- auch in personalwirtschaftlicher Hinsicht – die betroffenen Beschäftigten informierten.

Für den BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft steht bedingungslos fest, dass die Abgabe der Beihilfeaufgaben sozialverträglich erfolgen muss. Dabei gilt die ministerielle Zusage, dass ein möglicher Wechsel von Beschäftigten in das BVA unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Standortgarantie steht. Folglich müssen für Beschäftigte, die nicht zum BVA wechseln wollen, mögliche Anschlussaufgaben an den Standorten oder im sozialverträglichen Umkreis realisiert werden.

Bereits im Jahr 2013 wurde auf Staatssekretärsebene entschieden, die von den Service-Centern der Zollverwaltung wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der beamtenrechtlichen Beihilfe stufenweise bis zum Jahr 2019 an das damalige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) abzugeben. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen werden derzeit noch Beihilfeaufgaben bei den Service-Centern Rostock sowie Dresden (Dienstort Görlitz) der Generalzolldirektion wahrgenommen. Die Beihilfeaufgaben der Service-Center Saarbrücken und Köln wurden im Jahr 2016 an das BADV verlagert. Das BADV ist zwischenzeitlich in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums übergegangen und die Beihilfeaufgaben sind im BVA gebündelt worden. In einer Ressortvereinbarung vom 20. Dezember 2016 wurde festgelegt, die Verlagerung der Beihilfeaufgaben vom Zoll in den Geschäftsbereich des BMI mittelfristig fortzuführen.

BDZ fordert sozialverträgliche Umsetzung im Interesse der betroffenen Beschäftigten

Für den BDZ ist die sozialverträgliche Umsetzung der Abgabe der Beihilfeaufgaben für die betroffenen Beschäftigten unabdingbar. Insbesondere muss der Wechsel von Zöllnerinnen und Zöllnern in das Bundesverwaltungsamt unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Standortgarantie erfolgen. Zudem bedarf es klarer Vorstellungen der Generalzolldirektion, welche möglichen Anschlussverwendungen bzw. –aufgaben für Beschäftigte, die nicht zum BVA wechseln wollen, an den Standorten sozialverträglich realisiert werden können. Hierzu bedarf es auch einer Einbeziehung der zuständigen Personalvertretungen der Generalzolldirektion. In Kürze wird durch die GZD zunächst eine Neigungsabfrage bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen der Beihilfestellen erfolgen. Diese wird einen möglichen Behördenwechsel zum BVA hinterfragen.

Erst kürzlich setzte sich der BDZ erfolgreich für die Einstellung von Unterstützungskräften zur Reduzierung der Beihilfebearbeitungsdauer bei den Service-Centern Rostock und Dresden (Dienstsitz Görlitz) ein. Die Bearbeitungsdauer überstieg stellenweise 30 Arbeitstage. Durch die Übergabe der Beihilfeaufgaben an das BVA darf es keinesfalls erneut zu einer Beeinträchtigung der Bearbeitungsdauer für die Beihilfeberechtigten kommen. Eine reibungslose Aufgabenübertragung ist der Grundsatz für die betroffenen Beschäftigten und Beihilfeberechtigten gleichermaßen. Wir werden weiter berichten.

Quelle: BDZ.eu