In der Verhandlungen zur Evaluation der VV-BMF-PolZul haben der HPR-Vorsitzende, Dieter Dewes, und der zuständige Berichterstatter für das Zulagenwesen und zugleich HPR-Vorstandsmitglied, Hans Eich (beide BDZ-Fraktion) gegenüber dem Besoldungsbereich des BMF erreichen können, dass der Empfängerkreis der Polizeizulage erweitert wird.
Der Empfängerkreis der Polizeizulage soll nach Ziffer 4.3 des Entwurfs der VV-BMF-PolZul bereits ab dem 01.12.2019 hinsichtlich der Typisierung wie folgt angepasst werden:
+ Die gesamten Sachgebiete C „Kontrollen“. Insbesondere neu die Digitalfunkzentralen, die fachlichen Geschäftsstellen, die Sachbearbeitung bei der Sachgebietsleitung des Sachgebietes C der Hauptzollämter, den Strahlenschutzbeauftragten bei den Großröntgenanlagen.
+ Die gesamten Sachgebiete E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Einschließlich neu der fachliche Geschäftsstellen mit den Bereichen Digitale Forensik und Vermögensabschöpfung.
Wir freuen uns über diesen Erfolg für die Beschäftigten!