Der BDZ konnte im Rahmen seiner regelmäßigen politischen Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages erreichen, dass das Eingangsamt des mittleren nichttechnischen Zolldienstes der Besoldungsgruppe A 7 zugewiesen wird.

Die rechtlichen Voraussetzungen bildet für diese attraktivitätssteigernde Maßnahme der Regierungsentwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG).

Der Regierungsentwurf zum BesStMG wurde am 24. Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag angenommen und bedarf nunmehr noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

Parallel dazu konnte der BDZ in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) erreichen, dass alle Zollsekretäre/innen – voraussichtlich – zum 1. Januar 2020 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 7 eingewiesen werden.