Die Bundesregierung plant, den Beamtinnen und Beamten des Bundes künftig einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu gewähren. Der entsprechende Entwurf zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung, mit dem das Urlaubsrecht an die neuere Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden soll, liegt dem BDZ im Rahmen des gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahren vor. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hofft auf ein zügiges Inkrafttreten der Änderungsverordnung, Der Gleichklang zwischen dem Beamten- und Arbeitnehmerbereich sei aber erst hergestellt, wenn dem einheitlichen Urlaubsanspruch eine einheitliche Arbeitszeit folge.
Einheitlichen Urlaubsanspruch muss einheitliche Arbeitszeit folgen!
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