Bild: v.l.n.r. Florian Preißner (OV-Vorsitzender), Jennifer Hock (Stellv. OV-Vorsitzende), LRD Markus Tönsgerlemann (Dienststellenleiter), Söhnke Fey (Stellv. OV-Vorsitzender)
Am 04.10.2022 erfolgte ein Gespräch zwischen Vorstandsmitgliedern des BDZ OV Frankfurt am Main (Flughafen) und dem Leiter des HZA Frankfurt am Main, LRD Markus Tönsgerlemann, im Lyoner Stern. Gesprächsthemen waren u.a. die Neuerungen bei der Zeiterfassung für die Beschäftigten im Lyoner Stern, das grundsätzliche Verbot der mobilen Arbeit für Nachwuchskräfte in Praxisphasen und die neuen Arbeitszeiten im ZA Fracht, AbfSt CCS.
Im Bürogebäude Lyoner Stern werden die Zeiterfassungsterminals in den nächsten Monaten abgebaut. Im Anschluss daran müssen die dort eingesetzten Beschäftigten den Dienstbeginn, das Dienstende und die Mittagspause (bei Verlassen des Dienstgebäudes) über das IT-System PVS buchen. Um den neuen Umständen Rechnung zu tragen, ist eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit (DVGLAZ) notwendig. Die BDZ-Vertreter sprachen sind in diesem Zusammenhang für eine deutliche Erweiterung der Vor- und Nachlaufzeiten aus.
Der Ortsverbandsvorsitzende Florian Preißner erläuterte, dass die anfallenden Zeitspannen zwischen Betreten des Dienstgebäudes und der tatsächlichen Ein- bzw.- Ausbuchung in PVS (u.a. Wegezeiten zum Büro, Auf- und Abbau sowie Hoch- und Runterfahren der SINA-Notebooks) im Rahmen der Anpassung der Dienstvereinbarung vollumfänglich berücksichtigt werden müssen. "Die in der Dienstvereinbarung verankerte Zeitgutschrift bildete derzeit lediglich den Zeitraum zwischen Betreten bzw. Verlassen des Dienstgebäudes sowie dem Ein- bzw. Ausstechen am Zeiterfassungsterminal ab. Die künftig notwendigen Schritte bis zur tatsächlichen Arbeitsaufnahme bzw. Beendigung der Tätigkeit summieren sich nach Hochrechnung des BDZ auf arbeitstäglich 15-20 Minuten. Der Abbau der Zeiterfassungsterminals darf sich nicht zum Nachteil der Beschäftigten auswirken", so Preißner.
Die stellvertretende Ortsverbandsvorsitzende Jennifer Hock ging auf das Verbot der mobilen Arbeit für Nachwuchskräfte in Praxisphasen ein und machte die BDZ-Sicht deutlich, auch den Nachwuchskräften während der Praxisphasen der Laufbahnausbildung beim HZA Frankfurt am Main grundsätzlich Homeoffice zu ermöglichen. Voraussetzung dafür sollte sein, dass die Nachwuchskraft freiwillig dazu bereit ist vereinzelte Tage der Praxisphase im Homeoffice zu absolvieren und der jeweilige Ausbildungsbeamte die Möglichkeit zur Vermittlung der ausbildungsrelevanten Themen im Homeoffice sieht. "Ein grundsätzliches Nein zur mobilen Arbeit ist die falsche Entscheidung", so Hock.
Der stellvertretende Ortsverbandsvorsitzende Söhnke Fey ging aus BDZ-Sicht auf die aktuell abgeschlossene Dienstvereinbarung zu Arbeitszeiten für die Beschäftigten im Schichtdienst des ZA Fracht, AbfSt CCS ein und begrüßte die nunmehr fixierten neuen Arbeitszeiten. Tatsächlich wurde darauf geachtet, dass die Wünsche aus dem Beschäftigtenkreis bei der Überarbeitung der Zeiten mit berücksichtigt wurden und dass nach 6 Monaten eine Pilotierung unter Einbeziehung der Beschäftigten erfolgt.
Der Dienststellenleiter nahm die Standpunkte der BDZ-Vorstandsvertreter zur Kenntnis und sagte eine Prüfung der Erweiterung der Vor- und Nachlaufzeiten im Lyoner Stern zu. Hinsichtlich einer Einbeziehung der Nachwuchskräfte in die mobile Arbeit während der Praxisphasen verwies er auf eine beabsichtigte Klärung über die GZD. Zum Ende des Gespräches bedankten sich beide Seiten für den konstruktiven Austausch.