Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme an die Gewerkschaften übersandt. Mit dem Gesetz soll das Ergebnis der Tarifeinigung 2023 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes übertragen werden. Wir rechnen damit, dass der Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause den Deutschen Bundestag durchläuft und schätzen, dass die Umsetzung der tatsächlichen Auszahlung nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt mit den Bezügen des Monats September oder Oktober überwiesen wird.

Wesentliche Eckpunkte sind:

 Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie für aktive Beamtinnen und Beamte: 1.240 € für Juni 2023 + 220 € für jeden weiteren Monat bis zur Überweisung. Danach monatlich steuerfrei 220 € bis Februar 2024
⇒ Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten die Inflationsausgleichsprämie in Anlehnung an die Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes.
 Im März 2024 erfolgt dann die eigentliche Anpassung von Besoldung und Versorgung um 200 Euro und anschließend 5,3 Prozent (Tarifergebnis 5,5 Prozent - 0,2 Prozent Abzug zur Versorgungsrücklage)

Außerdem enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:

 Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
 Erhöhung des DuZ-Beträge
    Sonntag von 5,67 Euro auf 6,31 Euro
    Samstag von 1,34 Euro auf 1,49 Euro
    Nacht von 2,67 Euro auf 2,97 Euro
 Erhöhung der Familienzuschläge 
⇒ Erhöhung der Amtszulagen A9+Z und A13+Z