Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf des Besoldungs-/Versorgungsanpassu
Wesentliche Eckpunkte sind:
⇒ Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie für aktive Beamtinnen und Beamte: 1.240 € für Juni 2023 + 220 € für jeden weiteren Monat bis zur Überweisung. Danach monatlich steuerfrei 220 € bis Februar 2024
⇒ Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten die Inflationsausgleichsprämie in Anlehnung an die Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes.
⇒ Im März 2024 erfolgt dann die eigentliche Anpassung von Besoldung und Versorgung um 200 Euro und anschließend 5,3 Prozent (Tarifergebnis 5,5 Prozent - 0,2 Prozent Abzug zur Versorgungsrücklage)
Außerdem enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:
⇒ Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
⇒ Erhöhung des DuZ-Beträge
Sonntag von 5,67 Euro auf 6,31 Euro
Samstag von 1,34 Euro auf 1,49 Euro
Nacht von 2,67 Euro auf 2,97 Euro
⇒ Erhöhung der Familienzuschläge
⇒ Erhöhung der Amtszulagen A9+Z und A13+Z