Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 beschlossen, mit dem das Tarifergebnis auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten übertragen wird. Damit ist der Weg für Zahlungen mit den Septemberbezügen frei. Der erste Überweisungsbetrag umfasst die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 1.240 € Juni + 220 € Juli + 220 € August + 220 € September. Danach monatlich steuerfrei 220 € bis Februar 2024. Im März 2024 erfolgt dann die eigentliche Gehaltserhöhung um 200 € + 5,3 Prozent. Die Auszahlung steht unter Vorbehalt der offiziellen gesetzlichen Regelung nach der parlamentarischen Sommerpause - was aber nur eine Formsache seien dürfte. Mit inbegriffen ist die Erhöhung der DuZ-Beträge (Sonntag auf 6,31 Euro, Samstag auf 1,49 Euro, Nacht auf 2,97 Euro), die Erhöhung der Familienzuschläge und der Amtszulagen +Z um jeweils 11,3 Prozent. Außerdem die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, die nur aufgrund des jahrelangen Druckmachens des BDZ nun auch für Zollbeamtinnen und Zollbeamte kommen wird. Ein Riesenerfolg, denn den Zoll hatte man im Koalitionsvertrag zunächst "vergessen". Unser Bundesvorsitzender Thomas Liebel hat deshalb in zahleichen Gesprächen Druck gemacht und war damit erfolgreich. Informationen zu den Hintergrundgesprächen mit Politik und BMF finden Sie hier: https://www.bdz.eu/medien/