Der BDZ-geführte Personalrat beim Hauptzollamt Frankfurt am Main hat am 16. Februar 2015 den neuen Dienstvereinbarungen zur gleitenden Arbeitszeit zugestimmt. Bereits im Sommer 2014 hatte der Personalratsvorsitzende Christian-G. Brüchert, der auch BDZ-Ortsverbandsvorsitzender ist, Entwürfe erarbeitet und der Dienststelle für weitere Gespräche vorgelegt. „Mit der nun erfolgten Einigung auf Zeitgutschriften hat die BDZ-Fraktion für die betroffenen Beschäftigten das Maximum des Möglichen erreicht", so Brüchert. Die ausgehandelte Wegezeitgutschrift gilt für die Beschäftigten der Sachgebiete A, B, C (ohne Schichtdienst), F 2/3 sowie die Stabstellen. An Telearbeitsplätzen wird künftig nur noch über das „virtuelle Terminal“ gebucht, die betroffenen Beschäftigten gewinnen Sicherheit – auch hier profitieren die Beschäftigten von einer neu ausgehandelten Zeitgutschrift.
Neue Wegezeitgutschrift am Hardware-Zeiterfassungsgerät:
Dienstzeiten werden grundsätzlich beim Betreten der Dienststelle erfasst – im Eingangsbereich ist dies jedoch nicht überall möglich. Aufgrund der teils erheblichen Wegstrecken zwischen dem Betreten der Dienststelle und den für die Beschäftigten zugewiesenen Hardware-Zeiterfassungsgeräten wird in Zukunft eine automatische Zeitgutschrift erfolgen. Die Umsetzung der Wegezeitgutschrift wird spätestens mit der systemtechnischen Umstellung der Zeiterfassung auf PVS realisiert – voraussichtlich ab Sommer 2015. Wir sind aber in enger Abstimmung mit der Sachbearbeitung und der Leitung darum bemüht, noch unter ZEUS eine Lösung zu realisieren.
Neue Zeitgutschrift / Buchung am „virtuellen Terminal“:
Bei dem sogenannten „virtuellen Terminal“ handelt es sich um ein Softwaremodul, mittels dessen die Beschäftigten ihre Arbeitszeit sowie erforderliche Korrekturbuchungen an ihrem Arbeitsplatz-PC (APC) erfassen. Es ersetzt ein Hardware-Zeiterfassungsgerät. An Arbeitsplätzen mit „virtuellem Terminal“ im ZA Fracht erfolgt eine automatische Zeitgutschrift für Wegezeiten, Starten/Beenden des PCs und An-/Abmeldung in der Zeiterfassungssoftware. Beschäftigte in Telearbeit buchen in Zukunft am Telearbeitsplatz ebenfalls nur noch über das „virtuelle Terminal“ und erhalten eine automatische Zeitgutschrift für Starten/Beenden des PCs und An-/Abmeldung in der Zeiterfassungssoftware.