Im Meinungsaustausch mit dem Zollabteilungsleiter beim Bundesfinanzministerium, Julian Würtenberger, hat der BDZ-Bundesvorstand im Rahmen seiner dreitägigen Sitzung am 3. März 2015 in Heilbronn den aktuellen Stand des Projekts der „Einrichtung einer Generalzolldirektion“ diskutiert. Nach den Worten Würtenbergers stehen die Arbeiten am Projekt, die wesentliche Fortschritte machten, unter der Prämisse, dass die Zusage der Sozialverträglichkeit, die den Beschäftigten gegeben wurden, eingehalten werde. Eine klare Aussage traf er zu den Strukturen der Hauptzollämter, die unangetastet bleiben sollen.
Angesichts des ehrgeizigen Zeitplans des Projekts äußerte Würtenberger Respekt vor der Leistung, mit der seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Projekt umsetzen. Dieses Tempo sei notwendig, um einen quälenden Prozess zu vermeiden, der zu Lasten der Beschäftigten gehe. Seit Bekanntwerden der Pläne am 8. Oktober 2014 habe keine Abkehr von grundsätzlichen Strukturentscheidungen stattgefunden. Rechtliche Anpassungen seien unabdingbar. Ein Einrichtungsgesetz werde derzeit vorbereitet, von dem er erwarte, dass es nicht der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfe.
Das „hausabgestimmte“ Konzept decke sich mit den Zielvorgaben. Im Hinblick auf die Strukturen seien aber vereinzelt Differenzierungen vorgenommen worden. Dazu gehöre, dass es entgegen der ursprünglichen Vorstellungen keine Bündelung von Personal und Organisation/Haushalt in einer zentralen Direktion geben werde. Vielmehr sei auf der Staatssekretärsebene entschieden worden, dass diese Bereiche geteilt werden. Neben den weiteren Fachdirektionen an den Standorten der bisherigen Bundesfinanzdirektionen werden das Zollkriminalamt sowie das Bildungs- und Wissenschaftszentrum in eigenen Direktionen aufgehen.
Die bisherige Konzeption gehe davon aus, dass sich an den heutigen Zuschnitten im Wesentlichen nichts än-
dert. Teilweise würden Zollaufgaben von der Zollabteilung an die die Generalzolldirektion abgeschichtet. Die Zollabteilung beim Bundesfinanzministerium werde sich auf ministerielle Kernaufgaben konzentrieren. 111 Dienstposten (ohne Pool) in künftig 10 statt bisher 15 Referaten entspreche der Ankündigung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, die Zollabteilung um etwa ein Drittel zu verkleinern, die sukzessive bis 2019 von Bonn nach Berlin verlagert werden soll, um den Übergang sozialverträglich zu gestalten.
Für die personalwirtschaftliche Umsetzung des Projekts gelte, dass in einer ersten Stufe statusgerechte Umsetzungen auf Dienstposten erfolgen, in einer zweiten Stufe bei Verlust des bisherigen Dienstpostens eine Umsetzung über eine Neigungsabfrage vorgenommen werde und in einer dritten Stufe bei verbleibenden unbesetzten Dienstposten eine Stellenausschreibung stattfinde. Das Interesse an fachlicher Kontinuität stehe im Vordergrund.
Zu personalvertretungsrechtlichen Fragen sei festzustellen, dass Behörden, die in der Generalzolldirektion aufgehen, ihre Personalräte verlieren und die Mandate erlöschen. An der Generalzolldirektion werde künftig ein Bezirkspersonalrat mit bundesweiter Zuständigkeit errichtet. An den Standorten der Direktionen hänge es vom Willen der Beschäftigten ab, ob Personalräte gebildet werden. Es sei dort Aufgabe des Dienstherrn, zu gegebener Zeit eine Meinungsbildung über mögliche Verselbstständigung herbeizuführen.
Dewes betonte, dass die Personalräte über weitreichende personalvertretungsrechtliche Befugnisse verfügen sollten. Im Projekt werde der Hauptpersonalrat aufzeigen, wo Erörterungs- und Klärungsbedarf bestehe, bevor weitere Schritte im Projekt unternommen werden.
Würtenberger sagte unter Hinweis auf die Publikationen „e.zoll-info“ und „zoll aktuell“ im weiteren Prozess eine offene und transparente Kommunikation gegenüber den Beschäftigten zu. Darüber hinaus seien ab September 2015 Personalversammlungen geplant, in denen belastbare Aussagen getroffen werden sollen. Nach weiteren Entscheidungen auf der Staatssekretärsebene soll das Konzept dann auch veröffentlicht werden.
Zum Reizwort „Effizienzrendite“ merkte Würtenberger an, die Darstellung, wonach diese im Wesentlichen aus übertragenen Aufgaben bestehe, sei grundfalsch. Es gebe nur wenige Aufgaben, die sich abschichten ließen. Der größte Teil der „Effizienzrendite“ werde ohne Aufgabe erzielt. In einer ersten Stufe seien im Projekt knapp 100 Dienstposten identifiziert worden, die in der künftigen Generalzolldirektion nicht mehr benötigt werden. In einer zweiten Stufe soll die „Effizienzrendite“ zwischen 2017 und 2019 jeweils durch Globalabzüge Dienstposten erbracht werden. Ziel sei eine Stärkung der Hauptzollämter.
Auf Nachfrage einzelner Mitglieder des BDZ-Bundesvorstands bekräftigte Würtenberger, dass eine erneute Betrachtung der Hauptzollamtsstrukturen nicht zur Debatte stehe. Bei der weiteren Vergrößerung der Bezirke laufe der Zoll Gefahr, sich von seinen „Kunden“ zu entfernen. Keine weitergehenden Überlegungen gebe es auch bei den Service Centern. Die geplante Übernahme von Beihilfeaufgaben durch das BADV werde unverändert fortgesetzt. Für die Beihilfeberechtigten ergäben sich nur minimale Änderungen.
Bei weiteren Fragen, unter anderem zu Ausbildungshauptzollämtern, Mitarbeiterbefragung, Prüfungsdienst und Zollfahndung stand Würtenberger dem BDZ-Bundesvorstand Rede und Antwort. In der Frage der Evaluierung der Zollämter bat er um Verständnis, dass er noch kein entscheidungsreifes Konzept vorstellen könne und bot an, bei einem Meinungsaustausch in der nächsten Sitzung des Gremiums konkretere Aussagen zu treffen.