Auf Initiative des BDZ hat der Wiesbadener Landtag die Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Hessen gesetzlich verankert. Zum 1. November 2015 ist eine entsprechende Regelung in Kraft getreten, um die das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ergänzt wurde. Vorausgegangen waren Gespräche, Stellungnahmen und eine Demonstration des BDZ-Bezirksverbands Hessen vor dem Landtag. „Als starke Gewerkschaft haben wir es geschafft, auch in Hessen diese Gesetzeslücke zu schließen“, fasste Bezirksverbandsvorsitzender Kai Ahlheim den Erfolg zusammen.

Beim BDZ war auf Unverständnis gestoßen, dass die hervorragend ausgebildeten Vollzugskräfte der Zollverwaltung in Hessen bisher keine Befugnis hatten, bei Zollkontrollen angetroffene Personen, die einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verdächtig sind, in eigener Zuständigkeit der Polizei zuzuführen.

Der bestehende Paragraf 102 des HSOG Abs. 3 Satz 1 wurde um den Wortlaut

„… sowie für Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwanges nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes … gestattet ist, …“

erweitert.

Die Eilzuständigkeit wurde den Zollvollzugskräften in Hessen somit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu Beginn dieses Monats übertragen. Damit fand eine politische Kampagne des BDZ-Bezirksverbands Hessen einen erfolgreichen Abschluss, die mit Gesprächen mit dem Staatssekretär beim Hessischen Ministerium des Innern, Werner Koch (CDU), im Jahr 2011 begonnen hatte.

Am 28. April 2015 fand ein politischer Austausch zwischen hessischen Innenpolitikern und rund 50 Kolleginnen und Kollegen des BDZ im Wiesbadener Landtag statt. Dieser Termin wurde von einer öffentlichkeitswirksamen Aktion begleitet, bei der die BDZ-Mitglieder mit Transparenten für ihre Forderung nach Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Hessen warben.

Der hessische SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Bauer hob in einer Rede vor dem Parlament diesen Besuch und die Position des BDZ anschließend mit den Worten hervor:

„Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach vom BDZ-Bezirksverband Hessen eine Schließung dieser Rechtslücke gefordert. Bei einem kürzlich erfolgten Besuch im Hessischen Landtag wurde dieser Forderung auch im Gespräch entsprechend Nachdruck verliehen. Vehement haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Einführung dieser Eilzuständigkeit ausgesprochen.“

Am 10. September 2015 fand eine Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags statt, an der der BDZ als einzige Fachgewerkschaft des Zolls teilnahm und die Argumente für diese längst überfällige Entscheidung vortrug und Beispiele aus der Praxis schilderte. Mit der Gesetzesänderung ist in Hessen – wie zuvor in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Saarland und Schleswig-Holstein – die Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte eingeführt worden.

Der BDZ beharrt indessen auf einer bundesweiten Lösung zur Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte, die bisher an der ablehnenden Haltung der Innenministerkonferenz der Länder gescheitert ist. Positive Signale gingen zuletzt vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister (CDU) aus, der nach seiner Teilnahme an der Sitzung des Hauptvorstands des BDZ-Bezirksverbands Hessen am 11. November 2014 in Heppenheim die Initiative unterstützt hatte. Jetzt muss auch mit den übrigen Bundesländern endlich konkret über die Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte verhandelt werden.