Was seit einiger Zeit im Raum stand, wird jetzt Realität. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wechselt zum größten Teil in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI). Am 10. Juni 2016 wurden alle Beschäftigten am Dienstsitz Berlin über die politisch motivierte Entscheidung, die im Hinblick auf die Zentralisierung von Dienstleistungen des Bundes erfolgte, informiert. Es ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2017 alle Bereiche des BADV, außer dem Bereich K-PVS und dem Münzbereich, in den Geschäftsbereich des BMI wechseln. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes forderte die Einhaltung der zugesagten Sozialverträglichkeit für die Beschäftigten und eine Qualitätssicherung bei der Aufgabenerledigung ein. Der BDZ werde hier keinerlei Abstriche hinnehmen.
BADV: Sozialverträglichkeit und Qualitätssicherung – Abstriche wird der BDZ nicht hinnehmen
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