Der lange erwartete Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017, mit dem die Tarifeinigung vom 29. April 2016 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden soll, liegt vor. Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Bundes sollen in zwei Schritten in den Jahren 2016 und 2017 angepasst werden. Der BDZ hatte nach den klaren Signalen am Rand der Tarifverhandlungen eine zügige Umsetzung verlangt, die bis jetzt auf sich warten ließ.

Nach letzten Informationen könnte der Kabinettsbeschluss in der Mitte des Juli 2016 erfolgen.

Inhaltlich ist eine zweistufige lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ab 1. März 2016 in Höhe von 2,2 Prozent (Verminderung um 0,2 Prozentpunkte gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz von 2,4 Prozent) und zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent vorgesehen. Die Anwärterbezüge sollen zum 1. März 2016 um 35 Euro und zum 1. Februar 2017 um 30 Euro erhöht werden. Eine weitere Verminderung der tariflichen Anpassung zum 1. Februar 2017 findet nicht statt.