Mit dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016 / 2017 von 21.11.2016 (BGBl 2016 I S. 2570 bis 2590) wurde die Altersteilzeit für Beamte, § 93 BBG, um 2 Jahre verlängert.
Möglichkeit der Altersteilzeit verlängert
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Mit dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016 / 2017 von 21.11.2016 (BGBl 2016 I S. 2570 bis 2590) wurde die Altersteilzeit für Beamte, § 93 BBG, um 2 Jahre verlängert.
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