Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 01. März 2017 insgesamt 722 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind, und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:
Einfacher Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A5 | bis 7 Punkte | 2 |
insgesamt | 2 |
Mittlerer Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A8 | bis 10 Punkte | 218 |
insgesamt | 218 |
Gehobener Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A13 | bis 7 Punkte | 12 |
nach A12 | bis 8 Punkte | 16 |
nach A11 | bis 9 Punkte | 467 |
insgesamt | 495 |
Somit kann nach längerer Wartezeit jetzt endlich der 9 Punkte Block bei A 10 und der 10 Punkte Block bei A 7 abgeräumt werden. Nach A 9m können insgesamt 7 Kolleginnen und Kollegen eingewiesen werden, die sich auf einem höheren Dienstposten bewährt haben. Der BDZ geht weiterhin davon aus, dass bis zum Beurteilungsstichtag Beförderungen nach A 9m+Z erfolgen werden.