Wir möchten nochmals auf die Obergrenze von 40 Mehrstunden im Jahr 2014 hinweisen.
Diese müssen im Sachgebiet C bis zum 31.03.2015, in den Verwaltungssachgebieten, sowie der Fracht, bis zum 31.12.2014 abgebaut werden.
Die Dienstvorgesetzten sind entsprechend angehalten, dies auch zu gewährleisten.