Die Zeiterfassungsterminals werden in den nächsten Monaten abgebaut. Im Anschluss daran müssen die Beschäftigten in Gleitzeitbereichen der Dienststelle den Dienstbeginn, das Dienstende und die Mittagspause (bei Verlassen des Dienstgebäudes) über das IT-System PVS buchen. Um den neuen Umständen Rechnung zu tragen, ist eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit (DVGLAZ) geplant. Die BDZ-Vertreter haben sich in diesem Zusammenhang bereits in einem Gespräch am 04.10.2022 mit dem damaligen Dienststellenleiter LRD Markus Tönsgerlemann für eine deutliche Erweiterung der Vor- und Nachlaufzeiten ausgesprochen.

In der Personalratssitzung vom 17.04.2023 hat nunmehr auch das Personalratsgremium für eine Erweiterung der Vor- und Nachlaufzeiten votiert. Der BDZ-Ortsverbandsvorsitzende und Personalratsvorsitzende Florian Preißner erläuterte, dass die anfallenden Zeitspannen zwischen Betreten des Dienstgebäudes und der tatsächlichen Ein- bzw.- Ausbuchung in PVS (u.a. Wegezeiten zum Büro, Auf- und Abbau sowie Hoch- und Runterfahren der SINA-Notebooks) im Rahmen der Anpassung der Dienstvereinbarung vollumfänglich berücksichtigt werden müssen. Die in der Dienstvereinbarung verankerte Zeitgutschrift bildete derzeit lediglich den Zeitraum zwischen Betreten bzw. Verlassen des Dienstgebäudes sowie dem Ein- bzw. Ausstechen am Zeiterfassungsterminal ab. Die künftig notwendigen Schritte bis zur tatsächlichen Arbeitsaufnahme bzw. Beendigung der Tätigkeit summieren sich nach Hochrechnung des Personalrates auf arbeitstäglich rund 20 Minuten. Der Wert wird dem neuen kommissarischen Dienststellenleiter René Tetzlaff nunmehr als Vorschlag des Personalrates zur Aufnahme in die DVGLAZ vorgelegt. In Kürze wird diesbezüglich ein Austausch mit der Dienststellenleitung erfolgen.

Aus Sicht des BDZ darf der Abbau der Zeiterfassungsterminals sich nicht zum Nachteil der Beschäftigten auswirken.