Mit Schreiben vom 10.11.2015 teilt das Bundesministerium des Inneren mit, dass Besoldungsempfänger, die zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern zum Bundesamt für Migration und Flüchtige abgeordnet sind und Trennungsgeldberechtigt nach § 3 TGV sind, ab dem 01.10.2015 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro erhalten.
Die Aufwandsentschädigung soll eine wöchentliche kostenfreie Rückkehr zum bisherigen Dienstort bzw. der Wohnung abdecken, bis eine Rechtsgrundlage für eine wöchentliche Familienheimfahrt geschaffen wird. Dies soll mit einer Erweiterung des Trennungsgeldanspruchs zum 01.04.2016 geschehen.
Weiterhin befindet sich im Entwurf des 7. Besoldungsänderungsgesetzes, welcher voraussichtlich zum 01.01.2016 in Kraft tritt, für Beschäftigte, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Dienst leisten, eine bis 2018 befristete Stellenzulage:
Besoldungsgruppen | Höhe in Euro | |
bis A5 | 85 Euro | |
A6 bis A8 | 110 Euro | |
A9 bis A13 | 125 Euro | |
ab A14 | 140 Euro |