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Die Frage, ob die für Dienst zu ungünstigen Zeiten gezahlte Zulage (Wechselschichtzulage) steuerfrei ist, war in der Rechtsprechung bislang umstritten. Der BDZ hatte sich unter anderem in Gesprächen mit Staatssekretär Johannes Geismann dafür eingesetzt, dass bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage eventuelle Ansprüche der Betroffenen gewahrt werden und seinen Mitgliedern Mustereinsprüche zur Verfügung gestellt. Nunmehr hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. Februar 2017 (Az.: VI R 30/16) höchstrichterlich entschieden, dass im Fall der Wechselschichtzulage der Steuerbefreiungstatbestand des § 3b EStG nicht einschlägig und die Zulage damit steuerpflichtig ist. Der BDZ bedauert, dass der BFH die Frage der Besteuerung der Wechselschichtzulage damit zum Nachteil der Betroffenen entschieden hat und fordert, einen angemessenen Ausgleich für die Belastungen des Wechselschichtdienstes sicherzustellen.
Weitere Informationen: http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bfh-lehnt-steuerbefreiung-der-wechselschichtzulage-ab.html
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Vor einem Personalnotstand im öffentlichen Dienst hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Ausgaben vom 19. April 2017) gewarnt: Nicht nur mit Blick auf die anstehende Ruhestandswelle der geburtenstarken Jahrgänge - in den kommenden 15 Jahren werden 1,5 Millionen der heute insgesamt 4,6 Millionen Beschäftigten altersbedingt ausscheiden – drohe ein Notstand, sagte der dbb Chef. Schon heute bestünden gravierende Personallücken auf allen Ebenen.
Weitere Informationen: http://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/personal-oeffentlichem-dienst-droht-ein-notstand.html
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Die Gewinner(innen) unseres Oster-Gewinnspiels stehen fest! Unter allen richtigen Einsendungen wurden ausgelost:
1. Preis - Mediamarkt-Gutschein (75 Euro)
>>> Kollege Carsten Friedrich, ZA Fracht - IPZ
2. Preis = ARAL Tankgutschein (50 Euro)
>>> Kollege Stefan Sacher, SG E
3. - 5. Preis = Amazon-Gutscheine (je 25 Euro)
>>> Kollege Christian Schwarz, SG A
>>> Kollege Karl-Wilhelm Sinn, ZA Fracht - LCC
>>> Kollegin Heike Müller, Anwärterin
Herzlichen Glückwunsch!
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Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 01. März 2017 insgesamt 722 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind, und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:
Einfacher Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A5 | bis 7 Punkte | 2 |
insgesamt | 2 |
Mittlerer Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A8 | bis 10 Punkte | 218 |
insgesamt | 218 |
Gehobener Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A13 | bis 7 Punkte | 12 |
nach A12 | bis 8 Punkte | 16 |
nach A11 | bis 9 Punkte | 467 |
insgesamt | 495 |
Somit kann nach längerer Wartezeit jetzt endlich der 9 Punkte Block bei A 10 und der 10 Punkte Block bei A 7 abgeräumt werden. Nach A 9m können insgesamt 7 Kolleginnen und Kollegen eingewiesen werden, die sich auf einem höheren Dienstposten bewährt haben. Der BDZ geht weiterhin davon aus, dass bis zum Beurteilungsstichtag Beförderungen nach A 9m+Z erfolgen werden.
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Am vergangenen Donnerstag fand erneut bei bester Stimmung das vom BDZ - Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) veranstaltete Bowlingturnier in der Bowling World Eschersheim statt.
Bei kühlen Getränken, Spares und Strikes wurde der kollegiale Teamgeist gestärkt, sowie Themen aus den unterschiedlichsten Bereichen ausgetauscht.
Natürlich gab es auch diesmal attraktive Preise, welche im Losverfahren verteilt wurden.
Wir danken erneut für das zahlreiche Erscheinen und freuen uns schon auf den nächsten Termin.
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Der Ortsverbandsvorstand veranstaltet in diesem Jahr für die BDZ-Mitglieder beim HZA Frankfurt am Main ein Oster-Gewinnspiel. Unsere Gewinnspielfrage lautet: Wie heißen die sechs Vorstandsmitglieder des BDZ Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen).
Zur Teilnahme bis zum 13. April 2017 eine E-Mail mit der Lösung, eurem Namen und eurer BDZ-Mitgliedsnummer an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Die Gewinne werden unter allen richtigen Einsendungen ausgelost.
1. Preis - Mediamarkt-Gutschein (75 Euro)
2. Preis = ARAL Tankgutschein (50 Euro)
3. - 5. Preis = Amazon-Gutscheine (je 25 Euro)
Allen Teilnehmer(innen): Viel Glück!
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Mit dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016 / 2017 von 21.11.2016 (BGBl 2016 I S. 2570 bis 2590) wurde die Altersteilzeit für Beamte, § 93 BBG, um 2 Jahre verlängert.
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Am Donnerstag, den 30. März 2017 um 17 Uhr lädt der BDZ Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) zum Bowlingturnier in die Bowling World Eschersheim ein.
Der BDZ übernimmt für alle teilnehmenden Mitglieder die Kosten für das Bowlingturnier (alle Spiele und Ausleihgebühr für die Bowlingschuhe), sowie für zwei Freigetränke.
Informationen zur Anfahrt finden sich unter www.bowlingworld.de/eschersheim.html
Wichtig: Anmeldungen bitte bis spätestens Donnerstag, den 16. März 2017 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir freuen uns über Eure Zusagen und ein gelungenes Bowlingturnier.
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Am 30.03.2017 werfen wir wieder die Kugeln und räumen die Pins in der Bowling World Eschersheim ab.
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Weitere Informationen folgen in den nächsten Wochen.
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Erste gute Neuigkeiten im neuem Jahr: Das Bundesfinanzministerium hat dem HPR-Vorsitzenden mitgeteilt, dass nunmehr 222 Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A9m, die mit 14 Punkten beurteilt worden sind, zur Beförderung freigegeben werden und zum 1. Januar eingewiesen werden. Da der Beurteilungsstichtag für diese Besoldungsgruppe voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2017 sein wird, gehen wir davon aus, dass auch noch der Block mit 13 Punkten rechtzeitig vor der Beurteilung freigegeben werden kann.
Weitere Themen im HPR aktuell 1/2017: Neuwahl des stellvertretenden HPR-Vorsitzenden, Einstellungsermächtigungen, Freigabe für das Jahr 2017 und die Neuorganisation der FIU.
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