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BMI und BMF haben in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 19.12.2017 die Beschäftigten, die als Kraftfahrzeugführer oder Selbstfahrer Dienstkraftfahrzeuge führen, darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sie für von ihnen verursachte Schäden haften. BDZ Mitglieder müssen sich keine Sorgen machen. Sie sind bereits über den mit ihrer Mitgliedschaft verbundenen Versicherungsschutz ausreichend abgesichert. Nähere Informationen finden Sie --> hier <--.
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Bislang keine Polizeizulage in einem typisierten Bereich erhalten?
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden – Was Beschäftigte jetzt tun sollten!
Wie bereits im HPR Aktuell im Dezember berichtet, hat das BMF unlängst die Evaluation der Verwaltungsvorschrift bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausgesetzt.
Mit Beschluss vom 28.11.2017 hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr entschieden, dass „…die Berechtigung für die Gewährung einer sog. Polizeizulage an die Tätigkeit in einem bestimmten (Zoll-) Verwaltungsbereich geknüpft werden kann, welcher bei typisierender Betrachtung von der Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben geprägt ist. Ob der Beamte tatsächlich vollzugspolizeiliche Aufgaben wahrnimmt oder hierzu gesundheitlich in der Lage ist, ist dann nicht maßgeblich.“.
Nach allem empfiehlt der BDZ den betroffenen Bediensteten (z.B. denjenigen, die in den Sachgebieten C, E der HZÄ und den Sachgebieten 200 bis 900 der ZFÄ verwendet werden und noch keinen ESB-Lehrgang erfolgreich absolviert haben und andere), vorsorglich ihre Ansprüche auf die Polizeizulage gegenüber dem Dienstherrn noch in diesem Jahr zu sichern, da ansonsten eine zumindest teilweise Verjährung droht. Der Anspruch ist schriftlich auf dem Dienstweg gegenüber dem jeweils für die Besoldung des Beamten zuständigen Service Center geltend zu machen.
Ein entsprechender Musterantrag steht zum Download auf der Homepage des BDZ bereit!
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Am 14. Dezember 2017 fand in vorweihnachtlicher Stimmung unser Bowlingturnier in der Bowling World Eschersheim statt.
Inzwischen ist es bereits gute Tradition, dass der BDZ Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) zwei mal jährlich seine Mitglieder zum Bowling und zum entspannten Austausch unter Kollegen*innen einlädt.
Faire Geste: um Profis und Nachwuchsbowlern die Chance auf einen der Gewinne ( 3 Amazon-Gutscheine ) zu ermöglichen, wurden diese unter allen Anwesenden ausgelost.
Wir danken euch für einen gelungenen Bowlingabend und freuen uns schon auf den nächsten Termin im Frühjahr 2018.
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Am 12. Dezember fand die zweite Personalversammlung im Jahr 2017 beim Hauptzollamt Frankfurt am Main statt.
Über 200 Beschäftigte folgten der Einladung des örtlichen Personalrates und ließen sich im Airport Conference Center über Arbeit und Erfolge des BDZ-geführten Gremiums informieren.
Themen waren u.a. die neu ausgehandelten oder angepassten Dienstvereinbarungen für das Sachgebiet E, die Zollämter Höchst und Osthafen, das Zollamt Fracht (für die Beschäftigten im Internationalen Postzentrum konnte auf Initiative des Personalratsvorsitzenden hin die pausenlose Arbeitszeit eingeführt werden), die neu abgeschlossene Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie, die Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen, das Erkundungsverfahren von Objekten für eine Neuunterbringung von Arbeitseinheiten der Sachgebiete E und F, die angestrebte Dienstvereinbarung für Betriebssportgemeinschaften und die Parkplatzsituation in der Cargo City Süd.
Hervorgehoben wurden im Tätigkeitsbericht die Bearbeitung der Ausfuhrkassenzettel, der Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Giftstoffen (insbesondere bei der Kleinfallsachbearbeitung) und die äußerst angespannte Personalsituation beim Hauptzollamt Frankfurt am Main sowie anderen Dienststellen in Hochpreisregionen. Der Personalratsvorsitzende Christian-G. Brüchert (BDZ) danke zum Ende der Personalversammlung seinem Gremium für die gute Zusammenarbeit. Foto: v.l.n.r. Söhnke Fey (Personalratsmitglied),Christian Brüchert (Personalratsvorsitzender), Florian Preißner (stellvertretender Personalratsvorsitzender).
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Mit einer Informationsveranstaltung und einer Flughafenrundfahrt hat der BDZ Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) die neu eingestellten Nachwuchskräfte beim HZA Frankfurt am Main begrüßt.
Der Ortsverbandvorstand ging dabei auf die Erfolge und Ziele des BDZ sowohl in der gewerkschaftlichen Arbeit als auch in den Personalvertretungen ein. Auch die Vorzüge einer BDZ-Mitgliedschaft wurden vorstellt.
Die Flughafenrundfahrt, an der über 50 Anwärter*innen teilnahmen, kam gut an und vermittelte zugleich einen kurzweiligen Ausblick auf den künftigen Arbeitsort. Mehrere Anwärter*innen zeigten sich schon am Ende des Tages überzeugt und beantragten ihre Mitgliedschaft im BDZ.
Der Ortsverbandsvorstand wünscht allen Anwärtern*innen für die Ausbildung im mittleren oder gehobenen Zolldienst viel Erfolg!
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Die Frage, ob die für Dienst zu ungünstigen Zeiten gezahlte Zulage (Wechselschichtzulage) steuerfrei ist, war in der Rechtsprechung bislang umstritten. Der BDZ hatte sich unter anderem in Gesprächen mit Staatssekretär Johannes Geismann dafür eingesetzt, dass bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage eventuelle Ansprüche der Betroffenen gewahrt werden und seinen Mitgliedern Mustereinsprüche zur Verfügung gestellt. Nunmehr hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. Februar 2017 (Az.: VI R 30/16) höchstrichterlich entschieden, dass im Fall der Wechselschichtzulage der Steuerbefreiungstatbestand des § 3b EStG nicht einschlägig und die Zulage damit steuerpflichtig ist. Der BDZ bedauert, dass der BFH die Frage der Besteuerung der Wechselschichtzulage damit zum Nachteil der Betroffenen entschieden hat und fordert, einen angemessenen Ausgleich für die Belastungen des Wechselschichtdienstes sicherzustellen.
Weitere Informationen: http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bfh-lehnt-steuerbefreiung-der-wechselschichtzulage-ab.html
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Vor einem Personalnotstand im öffentlichen Dienst hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Ausgaben vom 19. April 2017) gewarnt: Nicht nur mit Blick auf die anstehende Ruhestandswelle der geburtenstarken Jahrgänge - in den kommenden 15 Jahren werden 1,5 Millionen der heute insgesamt 4,6 Millionen Beschäftigten altersbedingt ausscheiden – drohe ein Notstand, sagte der dbb Chef. Schon heute bestünden gravierende Personallücken auf allen Ebenen.
Weitere Informationen: http://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/personal-oeffentlichem-dienst-droht-ein-notstand.html
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Die Gewinner(innen) unseres Oster-Gewinnspiels stehen fest! Unter allen richtigen Einsendungen wurden ausgelost:
1. Preis - Mediamarkt-Gutschein (75 Euro)
>>> Kollege Carsten Friedrich, ZA Fracht - IPZ
2. Preis = ARAL Tankgutschein (50 Euro)
>>> Kollege Stefan Sacher, SG E
3. - 5. Preis = Amazon-Gutscheine (je 25 Euro)
>>> Kollege Christian Schwarz, SG A
>>> Kollege Karl-Wilhelm Sinn, ZA Fracht - LCC
>>> Kollegin Heike Müller, Anwärterin
Herzlichen Glückwunsch!
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Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 01. März 2017 insgesamt 722 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind, und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:
Einfacher Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A5 | bis 7 Punkte | 2 |
insgesamt | 2 |
Mittlerer Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A8 | bis 10 Punkte | 218 |
insgesamt | 218 |
Gehobener Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A13 | bis 7 Punkte | 12 |
nach A12 | bis 8 Punkte | 16 |
nach A11 | bis 9 Punkte | 467 |
insgesamt | 495 |
Somit kann nach längerer Wartezeit jetzt endlich der 9 Punkte Block bei A 10 und der 10 Punkte Block bei A 7 abgeräumt werden. Nach A 9m können insgesamt 7 Kolleginnen und Kollegen eingewiesen werden, die sich auf einem höheren Dienstposten bewährt haben. Der BDZ geht weiterhin davon aus, dass bis zum Beurteilungsstichtag Beförderungen nach A 9m+Z erfolgen werden.
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