Zu ehrenamtlichen Richtern wurden auf Vorschlag des BDZ die Mitglieder des BDZ-Ortsverbands Frankfurt am Main (Flughafen) Klaus Ryborsch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, Ralf Werner beim Verwaltungsgericht Darmstadt, Benjamin Schwebel beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und Florian Preißner beim Verwaltungsgericht Wiesbaden ernannt. Der BDZ-Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) wünscht seinen Mitgliedern viel Erfolg für diese wichtige und anspruchsvolle Tätigkeit. Auf dem Foto gratuliert dessen Vorsitzender Christian-Georg Brüchert (rechts) Florian Preißner.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit lade ich euch zum Bowlingturnier des BDZ Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) am Donnerstag, den 10. März 2016, um 17:00 Uhr in die Bowling World Eschersheim ein. Der BDZ übernimmt für alle teilnehmenden Mitglieder mindestens die Kosten für das Bowlingturnier (alle Spiele und Ausleihgebühr für die Bowlingschuhe). Für die drei besten Bowlerinnen und Bowler winken Preise. Informationen zur Anfahrt finden sich unter www.bowlingworld.de/eschersheim.html

Wichtig: Anmeldungen bitte bis spätestens Freitag, den 26. Februar 2016, per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ich freue mich über eure Zusagen und ein gelungenes Bowlingturnier.

Im Anschluss besteht noch die Möglichkeit zur Einkehr in eine Gaststätte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christian-G. Brüchert

Das Bundesarbeitsgericht hat am vergangenen Mittwoch entschieden, wie hoch ein Zuschlag für Nachtarbeit sein muss, um angemessen im Sinne des § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz zu sein. Demnach steht allen, die nach 23 Uhr arbeiten, ein Zuschlag von mindestens 25 Prozent vom Bruttostundenlohn zu. Bei besonderer Belastung durch Dauernachtarbeit werde sogar ein Zuschlag von 30 Prozent fällig, entschieden die Richter (Az.: 10 AZR 423/14). Der Frankfurter BDZ ist bereits aktiv geworden und fordert, dass das Urteil vom Bundesinnenministerium anerkannt und für alle Bundesbeschäftigten im Wechselschichtdienst Anwendung findet.

Umfangreiche besoldungsrechtliche Änderungen enthält das vom Bundestag am 5. November 2015 in seiner zweiten und dritten Lesung auf Empfehlung des Innenausschusses beschlossene Siebte Besoldungsänderungsgesetz. Über die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) hinaus, greift das Gesetz weiteren Änderungsbedarf auf, der sich aus Rechtsprechung und Verwaltungspraxis ergibt. Während in weiten Teilen Forderungen des dbb und BDZ Rechnung getragen wird, stößt der Wegfall der sogenannten „Verwendungszulage“ nach wie vor auf massive Kritik.

Mit Schreiben vom 10.11.2015 teilt das Bundesministerium des Inneren mit, dass Besoldungsempfänger, die zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern zum Bundesamt für Migration und Flüchtige abgeordnet sind und Trennungsgeldberechtigt nach § 3 TGV sind, ab dem 01.10.2015 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro erhalten.


Quelle: Die Bundeswehr April 2015


Dieser Erfolg in der Rechtssprechung ist auf eine Klage des BDZ geführten Personalrats beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zurückzuführen. Das Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig, da die Verwaltung beim Bundesverwaltungsgericht in Revision gegangen ist.

Im Internet gibt es einen neuen Ratgeber für den Durchblick in Beihilfe-Dschungel:

http://www.beihilferatgeber.de

Hier werden auch grundsätzliche Fragen behandelt, wie zum Beispiel:

- Wer bekommt Beihilfe?
- Was ist mit den Familienangehörigen?
- Was wird bezahlt?
- Wo gilt was?
- Wie bekomme ich Geld?

Am Abend des 5. November 2015 fand das diesjährige Bowlingturnier des Ortsverbandes Frankfurt am Main (Flughafen) in der Bowling World Eschersheim statt.

Während des Turniers blieb genug Zeit, um sich in entspannter Atmosphäre über Neuigkeiten aus der gewerkschaftlichen Arbeit des BDZ und aus der BDZ-Fraktion im örtlichen Personalrat auszutauschen. Als Sieger des Abends konnte sich der Kollege Karl-Heinz Felsing feiern lassen, der - ebenso wie die Kollegen Jürgen-Thomas Werner und Florian Preißner - einen Tankgutschein vom Ortsverbands- und Personalratsvorsitzenden Christian-G. Brüchert überreicht bekam.

Ein besonderer Dank gilt dem Organisator des Abends Helmut Renner, der in seiner Funktion als stellvertretender OV-Vorsitzender die Sieger beglückwünschte. Am Ende stand fest: ein gelungener Abend, der bald wiederholt werden muss!



Auf Initiative des BDZ hat der Wiesbadener Landtag die Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Hessen gesetzlich verankert. Zum 1. November 2015 ist eine entsprechende Regelung in Kraft getreten, um die das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ergänzt wurde. Vorausgegangen waren Gespräche, Stellungnahmen und eine Demonstration des BDZ-Bezirksverbands Hessen vor dem Landtag. „Als starke Gewerkschaft haben wir es geschafft, auch in Hessen diese Gesetzeslücke zu schließen“, fasste Bezirksverbandsvorsitzender Kai Ahlheim den Erfolg zusammen.

Beim BDZ war auf Unverständnis gestoßen, dass die hervorragend ausgebildeten Vollzugskräfte der Zollverwaltung in Hessen bisher keine Befugnis hatten, bei Zollkontrollen angetroffene Personen, die einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verdächtig sind, in eigener Zuständigkeit der Polizei zuzuführen.

Der bestehende Paragraf 102 des HSOG Abs. 3 Satz 1 wurde um den Wortlaut

„… sowie für Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwanges nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes … gestattet ist, …“

erweitert.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit lade ich euch zum Bowlingturnier des BDZ Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) am Donnerstag, 05.11.2015, um 17:00 Uhr in die Bowling World Eschersheim ein. Der BDZ übernimmt für alle teilnehmenden Mitglieder mindestens die Kosten für das Bowlingturnier. Für die drei besten Bowlerinnen und Bowler winken Preise. Informationen zur Anfahrt finden sich unter www.bowlingworld.de/eschersheim.html

Wichtig: Anmeldungen bitte bis zum 28. Oktober per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ich freue mich über eure Zusagen und ein gelungenes Bowlingturnier.
Im Anschluss besteht noch die Möglichkeit zur Einkehr in eine Gaststätte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christian-G. Brüchert
Vorsitzender des BDZ Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen)