Die Generalzolldirektion hat über das weitere Vorgehen bei der Einführung der neuen Dienstkleidung in der Bundeszollverwaltung informiert. Die mit der Neuausstattung beauftragte Firma Modeinstitut Berlin GmbH (MIB) befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Nach dem BDZ vorliegenden Informationen hat der Insolvenzverwalter der Generalzolldirektion zugesagt, dass den Trageversuchsteilnehmerinnen und -teilnehmern dennoch das gesamte Sortiment für den Trageversuch bis 8. Juli 2016 zur Verfügung stehen wird. Offizieller Beginn des Trageversuches ist der 11. Juli 2016. Lediglich die Wetterschutzjacke Wasserzoll soll erst bis zum 26. Juli 2016 ausgeliefert werden und wird im ersten Dienstkleidungspaket nicht enthalten sein. Der Trageversuch soll wie geplant durchgeführt werden, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über die Fortführung der Zusammenarbeit mit der MIB entschieden ist.

Unsere Anwärter(innen) richten begründet die Anfrage nach dem Tragen von Dienstkleidung, um im Dienst entsprechend von Öffentlichkeit und auch eigenen Bediensteten erkennbar zu sein.

In der Vergangenheit kam es hier schon zu einigen unerfreulichen Missverständnissen. 

Aus Sicht des BDZ ist das Bedürfnis dieses Personenkreises daher nachvollziehbar, um eine Sichtbarkeit zum Zoll auch äußerlich zu demonstrieren. Der Hinweis der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzkleidung, welche in Verbindung mit ziviler Kleidung getragen werden kann, vermag nicht zu überzeugen. 

Entsprechend setzt sich auch der BDZ für eine Klärung des BMF ein und hat eine entsprechende Anfrage an das BMF gerichtet.

 

Der lange erwartete Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017, mit dem die Tarifeinigung vom 29. April 2016 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden soll, liegt vor. Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Bundes sollen in zwei Schritten in den Jahren 2016 und 2017 angepasst werden. Der BDZ hatte nach den klaren Signalen am Rand der Tarifverhandlungen eine zügige Umsetzung verlangt, die bis jetzt auf sich warten ließ.

Nach letzten Informationen könnte der Kabinettsbeschluss in der Mitte des Juli 2016 erfolgen.

Inhaltlich ist eine zweistufige lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ab 1. März 2016 in Höhe von 2,2 Prozent (Verminderung um 0,2 Prozentpunkte gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz von 2,4 Prozent) und zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent vorgesehen. Die Anwärterbezüge sollen zum 1. März 2016 um 35 Euro und zum 1. Februar 2017 um 30 Euro erhöht werden. Eine weitere Verminderung der tariflichen Anpassung zum 1. Februar 2017 findet nicht statt.

Die neu gefasste Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie Richterinnen und Richter (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) ist am 9. Juni 2016 in Kraft getreten. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens konnte der BDZ zusammen mit dem dbb verschiedene im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Verschlechterungen insbesondere hinsichtlich des Entscheidungsspielraums bei der Gewährung von Sonderurlaub und des Umfangs der zu gewährenden Sonderurlaubstage abwenden.

Was seit einiger Zeit im Raum stand, wird jetzt Realität. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wechselt zum größten Teil in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI). Am 10. Juni 2016 wurden alle Beschäftigten am Dienstsitz Berlin über die politisch motivierte Entscheidung, die im Hinblick auf die Zentralisierung von Dienstleistungen des Bundes erfolgte, informiert. Es ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2017 alle Bereiche des BADV, außer dem Bereich K-PVS und dem Münzbereich, in den Geschäftsbereich des BMI wechseln. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes forderte die Einhaltung der zugesagten Sozialverträglichkeit für die Beschäftigten und eine Qualitätssicherung bei der Aufgabenerledigung ein. Der BDZ werde hier keinerlei Abstriche hinnehmen.

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes unterstützt den Appell des dbb-Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt an die Innenministerkonferenz zum besseren Schutz der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegen Gewalt. Bei der Tagung der Innenminister von Bund und Länder vom 15. bis 17. Juni 2016 im Saarland sind die zunehmenden Angriffe auf Bedienstete ein zentrales Thema. Dewes unterstrich, dieses Phänomen gehe auch an der Bundeszollverwaltung leider nicht spurlos vorüber. Dauderstädt hatte in den Medien klar Stellung bezogen: „Bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes darf es null Toleranz geben!“ Beim Vorstoß zur Verschärfung des Strafrechts sieht sich der BDZ in seiner Forderung bestätigt.

Vom 02. - 04. Mai 2016 findet in Wiesbaden eine Grundschulung für neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen statt. Die Teilnehmer/innen erlernen in einem Mix aus Theorie und Praxisfällen die Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV nach dem Bundespersonalvertretungsrecht. Der BDZ Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) wünscht einen gewinnbringenden Schulungsverlauf und für die Zukunft viel Erfolg bei der verantwortungsvollen Tätigkeit!

Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen hat es in der dritten Verhandlungsrunde einen Durchbruch gegeben. Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sich für die mehr als zwei Millionen Beschäftigen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen auf ein Lohnplus von 4,75 Prozent verteilt auf zwei Jahre. In diesem Jahr sollen die Gehälter rückwirkend zum 1. März um 2,4 Prozent und in einem weiteren Schritt zum 1. Februar 2017 nochmal um 2,35 Prozent steigen.Außerdem wurde ein Lohnplus für Auszubildende ab 1. März 2016 rückwirkend um 35 Euro und ab 1. Februar 2017 um weitere 30 Euro (+ jährlichem Lehrmittelzuschuss von 50 Euro) vereinbart.

Der Verhandlungsführer des Deutsche Beamtenbundes Willi Russ erklärte am 29. April 2016 in Potsdam, dass die Einkommensrunde 2016 erst dann abgeschlossen ist, wenn die Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen worden ist.

Details zur Einigung und die vorläufigen Entgelttabellen 2016/2017 für Bund und Kommunen finden Sie unter: http://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2016.html

Die Beschäftigten des Hauptzollamtes Frankfurt am Main haben entschieden, wer Ihre Interessen in den kommenden vier Jahren im örtlichen Personalrat vertreten soll. Mit 336 Stimmen und 8 Sitzen im Beamtenbereich hat der BDZ seine absolute Mehrheit erneut verteidigt und wird die Arbeit im örtlichen Personalrat auch in Zukunft entscheidend prägen. Von insgesamt 549 Stimmen (6 Stimmen ungültig) fielen die restlichen 207 Stimmen auf die Liste der GdP, die mit 4 Sitzen im neu gewählten Gremium vertreten sein wird. Für den BDZ werden die folgenden Kolleginnen und Kollegen Personalratsmandate annehmen:

1. ZAI Christian G. Brüchert , SG C - KEFR
2. ZHSin Maria Höcher , SG C - KEFR
3. ZBI Helmut Renner , SG C - KEFÜ
4. ZOI Söhnke Fey, z.Zt. SG C
5. ZAI Alfred Benischke, ZA Fracht - LCC
6. ZHSin Heike Ellenberger, SG F
7. ZHS Carsten Friedrich, ZA Fracht - IPZ
8. ZAI Eugen Maser, SG C - KEFR

Im Tarifbereich wurde der Spitzenkandidat des BDZ, ZHS Florian Preißner, mit der absoluten Mehrheit der möglichen Stimmen wiedergewählt.

„Ich danke den Wählerinnen und Wählern für das ausgesprochene Vertrauen. Die BDZ-Fraktion wird auch weiterhin alles dafür tun, um an die Erfolge der letzten Jahre anzuknüpfen und freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit im neu gewählten Personalrat“, so der aktuelle Personalratsvorsitzende Christian-Georg Brüchert, der erneut als Spitzenkandidat des BDZ angetreten war. Am Montag, den 11. April 2016, findet die konstituierende Sitzung des Personalrates statt, in der die Vorstandsmitglieder durch das Gremium gewählt werden. Über das Ergebnis werden wir im Anschluss berichten.