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Bereits am 14.09.2016 fand beim Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) die jährliche Ortsverbandsversammlung statt.
Neben dem Tätigkeitsberichten des Ortsverbands, dem Bericht des Kassenprüfers, dem Ausblick für das Jahr 2017 und dem Rückblick auf die Personalratswahlen 2016 wurden auch Neuwahlen durchgeführt und damit die folgenden (Neu-) Besetzungen im Vorstand bestätigt:
Vorsitzender: Christian-Georg Brüchert
Stv. Vorsitzender: Söhnke Fey
Stv. Vorsitzende: Maria Höcher
1. Schriftführer: Florian Preißner
2. Schriftführer: Arthur Reiter
Kassenwart: Jürgen Werner
Abschließend klang der gelungene Abend mit einem gemeinsamen Essen aus.
Wir danken für das zahlreiche erscheinen.
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Auch in diesem Jahr luden die BDZ-Ortsverbände und die Jugendvertretungen der Hauptzollämter Darmstadt, Frankfurt am Main und dem ITZ Bund in Frankfurt am Main die neu eingestellten Anwärter/-innen wieder zu einer gemeinsamen Begrüßungsaktion in den Kletterwald Langen (Hessen) ein.
Trotz des leicht regnerischen Wetters nutzten 53 Nachwuchskräfte die Gelegenheit, in schwindelerregenden Höhen das Gemeinschaftsgefühl stärken und in den Baumwipfeln die Balance für ihren kommenden Ausbildungs- und Studienweg zu finden.
Nach einer kurzen Ansprache durch die Jugendvertretung des BV Hessen, unterstützt von Vertreterinnen der BJAV und HJAV, klang der Nachmittag beim anschließenden Grillen mit leckeren Steaks und interessanten Gesprächen über die Gewerkschaft und die Ausbildung in gemütlicher Runde aus.
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Die Ortsverbandsversammlung findet am Mittwoch, den 14.09.2016 um 15:30 Uhr im Hauptzollamt Frankfurt am Main, Lyoner Stern, Hahnstr. 68-70, im großen Besprechungsraum (3049) im 3. Stock statt.
--> Weitere Informationen, sowie die Tagesordnung befinden sich in der anliegenden PDF
Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich oder mündlich bis zum 31.08.2016 beim Vorstand einzureichen.
Für Speisen und Getränke ist gesorgt, für deren Bestellung wird um Anmeldung bis zum 06.09.2016 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Telefon gebeten.
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Themen dieser Sonderausgabe:
- Praxisaufstieg 2016
- Abordnungen zur Bundespolizei
--> Download als PDF
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Das Finanzgericht Niedersachsen hat als erstes deutsches Finanzgericht über die Steuerfreiheit der „Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten“ entschieden. Beim Finanzgericht Niedersachsen sind mehrere Verfahren anhängig, in zwei Verfahrenwurde nunmehr geurteilt.
Weiterlesen: Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten: Steuerfrei oder nicht?
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Die Generalzolldirektion hat über das weitere Vorgehen bei der Einführung der neuen Dienstkleidung in der Bundeszollverwaltung informiert. Die mit der Neuausstattung beauftragte Firma Modeinstitut Berlin GmbH (MIB) befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Nach dem BDZ vorliegenden Informationen hat der Insolvenzverwalter der Generalzolldirektion zugesagt, dass den Trageversuchsteilnehmerinnen und -teilnehmern dennoch das gesamte Sortiment für den Trageversuch bis 8. Juli 2016 zur Verfügung stehen wird. Offizieller Beginn des Trageversuches ist der 11. Juli 2016. Lediglich die Wetterschutzjacke Wasserzoll soll erst bis zum 26. Juli 2016 ausgeliefert werden und wird im ersten Dienstkleidungspaket nicht enthalten sein. Der Trageversuch soll wie geplant durchgeführt werden, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über die Fortführung der Zusammenarbeit mit der MIB entschieden ist.
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Unsere Anwärter(innen) richten begründet die Anfrage nach dem Tragen von Dienstkleidung, um im Dienst entsprechend von Öffentlichkeit und auch eigenen Bediensteten erkennbar zu sein.
In der Vergangenheit kam es hier schon zu einigen unerfreulichen Missverständnissen.
Aus Sicht des BDZ ist das Bedürfnis dieses Personenkreises daher nachvollziehbar, um eine Sichtbarkeit zum Zoll auch äußerlich zu demonstrieren. Der Hinweis der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzkleidung, welche in Verbindung mit ziviler Kleidung getragen werden kann, vermag nicht zu überzeugen.
Entsprechend setzt sich auch der BDZ für eine Klärung des BMF ein und hat eine entsprechende Anfrage an das BMF gerichtet.
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Der lange erwartete Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017, mit dem die Tarifeinigung vom 29. April 2016 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden soll, liegt vor. Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Bundes sollen in zwei Schritten in den Jahren 2016 und 2017 angepasst werden. Der BDZ hatte nach den klaren Signalen am Rand der Tarifverhandlungen eine zügige Umsetzung verlangt, die bis jetzt auf sich warten ließ.
Nach letzten Informationen könnte der Kabinettsbeschluss in der Mitte des Juli 2016 erfolgen.
Inhaltlich ist eine zweistufige lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ab 1. März 2016 in Höhe von 2,2 Prozent (Verminderung um 0,2 Prozentpunkte gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz von 2,4 Prozent) und zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent vorgesehen. Die Anwärterbezüge sollen zum 1. März 2016 um 35 Euro und zum 1. Februar 2017 um 30 Euro erhöht werden. Eine weitere Verminderung der tariflichen Anpassung zum 1. Februar 2017 findet nicht statt.
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Die neu gefasste Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie Richterinnen und Richter (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) ist am 9. Juni 2016 in Kraft getreten. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens konnte der BDZ zusammen mit dem dbb verschiedene im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Verschlechterungen insbesondere hinsichtlich des Entscheidungsspielraums bei der Gewährung von Sonderurlaub und des Umfangs der zu gewährenden Sonderurlaubstage abwenden.
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Was seit einiger Zeit im Raum stand, wird jetzt Realität. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wechselt zum größten Teil in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI). Am 10. Juni 2016 wurden alle Beschäftigten am Dienstsitz Berlin über die politisch motivierte Entscheidung, die im Hinblick auf die Zentralisierung von Dienstleistungen des Bundes erfolgte, informiert. Es ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2017 alle Bereiche des BADV, außer dem Bereich K-PVS und dem Münzbereich, in den Geschäftsbereich des BMI wechseln. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes forderte die Einhaltung der zugesagten Sozialverträglichkeit für die Beschäftigten und eine Qualitätssicherung bei der Aufgabenerledigung ein. Der BDZ werde hier keinerlei Abstriche hinnehmen.
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