Am 16. Juni 2015 fand das diesjährige Preisschießen des HZA Frankfurt am Main auf dem Gelände des Schützenvereins Erzhausen statt. Der stellvertretende OV-Vorsitzende Helmut Renner war auch vor Ort und bedankte sich ausdrücklich für die hervorragende Organisation und den reibungslosen Ablauf. "Auch in diesem Jahr hat sich wieder gezeigt, dass das Preisschießen eine passende Gelegenheit zur Kontaktpflege - auch behördenübergreifend - darstellt. Ein herzliches Dankeschön, an alle Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrem persönlichen Einsatz zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben.", so Renner, der sich mit einer kleinen Aufmerksamkeit bei den Organisatoren bedankte. In der Wertung der Waffenträger erreichte Renner den 3. Platz.

Am 28. April besuchten BDZ-Mitglieder den Hessischen Landtag in Wiesbaden und sprachen sich bei einem Treffen mit Landtagsabgeordneten für eine gesetzliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Hessen aus. Anhand von Praxis-Beispielen wurde die Notwendigkeit verdeutlicht. Vor Ort waren auch BDZ-Mitglieder des HZA Frankfurt am Main, darunter auch die Personalratsmitglieder der BDZ-Fraktion Söhnke Fey, Florian Preißner, Alina Holm und Tamas Vati (JAV) sowie die stellvertretende Vorsitzende des BV Hessen Irmhild Dierkes.

 

Am 27. April folgten zahlreiche BDZ-Mitglieder der Einladung des Ortsverbandes Frankfurt am Main (Flughafen). In gemütlicher Atmosphäre wurde südlich des Flughafenareals in Walldorf gekegelt und sich über Neuigkeiten ausgetauscht. Aktuelle Informationen aus der gewerkschaftlichen Arbeit des BDZ und aus der BDZ-Fraktion im örtlichen Personalrat lieferten der stellvertretende OV-Vorsitzende Helmut Renner und der stellvertretende Personalratsvorsitzende Florian Preißner.

Die drei bestplatzierten Kollegen beim Kegeln erhielten als Preis einen kleinen Gutschein.

BMI-Rundschreiben

Aktenzeichen: D1-30101/1#4
Berlin, 9. März 2015


BMI bittet um großzügige Verfahrensweise. Der bestehende Auslegungsspielraum soll im Einzelfall soweit ausgeschöpft werden, dass sich das Ergebnis möglichst nahe an dem geltenden Recht für Tarifbeschäftigte orientiert.

Am 1. Januar ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten (BGBl. I S. 2462). Mit dem Gesetz werden die für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bestehenden Regelungen im Pflegezeitgesetz (PFlegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)weiter entwickelt und besser miteinander verzahnt.

Auf Initiative des BDZ befasste sich am 15. April 2015 die dbb-Grundsatzkommision für Wirtschaft- und Steuerpolitik mit der Frage, ob die neue Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten als steuerfrei oder steuerpflichtig anzusehen ist BDZ und DPolG haben in der Diskussion mit dem dbb-Vorsitzenden erreichen können, dass der dbb nun offensiv gegenüber dem Finanzministerium auftrten und die Frage der Steuerfreiheit der Wechselschichtzulage mit dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble persönlich erörtern wird.

Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist am 01.01.2015 in Kraft getreten; bestehende Regelungen im PflegezeiG und FamilienpflegezeitG werden weiterentwickelt und besser miteinander verzahnt: wesentlicher Inhalt

  • Pflegeunterstützungsgeld (Anspruch auf Lohnersatzleistung für bis zu 10 Tagen, in denen Beschäftigte aufgetretene Pflegesituation organisieren können)
  • PflegeZG: Anspruch auf Freistellung/Teilzeit für max. 6 Monate
  • FamilienpflegeZG: Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit; Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für max. 2 Jahre auf bis zu 15 Std./Woche Gesamtdauer der Reduzierung der wöchentlichen  Arbeitszeit max. 24 Monate
  • Zinsloses Darlehen: deckt grds. die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab
  • Erweiterung des Begriffs des nahen Angehörigen

Vom 02.07. - 04.07.2015 findet die SenNova in Verbindung mit dem 11. Deutschen Seniorentag im Congress Center Messe In Frankfurt am Main statt.

In rund 100 Veranstaltungen informieren und diskutieren Experten und Expertinnen aus den Bereichen Politik und Gesellschaft, Bildung Engagement sowie Gesundheit und Leben über aktuelle seniorenpolitische Themen. Die Die Besucher und die Besucherinnen sind zum Mitdiskutieren eingeladen. Mitmachangebote wie die "Aktive Mittagspause", Gedächtnistraining, ein Osteoporose- und ein Gesundheitsparcours sowie ein kulturelles Rahmenprogramm runden das Angebot ab.

Der BDZ nimmt sich der prekären Personalsituation an den Flug- und Seehäfen an. Neben weiteren stark beanspruchten Arbeitsbereichen des Zolls, in denen ein eklatanter Personalmangel herrscht, will BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hier in nächster Zeit einen deutlichen Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Bemühungen um mehr Personal setzen. Aus Sicht des BDZ besteht akuter Handlungsbedarf – nicht nur am Frankfurter Flughafen, der das Ziel von Abordnungen war, die im Juni 2015 enden (wir berichteten). Nachdem Dewes bereits im letzten Jahr auch die Situation an den Seehäfen thematisiert hatte, will er sich am Düsseldorfer Flughafen vor Ort ein Bild machen. „Ein schlüssiges Gesamtkonzept muss her – und zwar schnell“, Dewes, der zu dem Thema bereits mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Dialog steht.

Im Meinungsaustausch mit dem Zollabteilungsleiter beim Bundesfinanzministerium, Julian Würtenberger, hat der BDZ-Bundesvorstand im Rahmen seiner dreitägigen Sitzung am 3. März 2015 in Heilbronn den aktuellen Stand des Projekts der „Einrichtung einer Generalzolldirektion“ diskutiert. Nach den Worten Würtenbergers stehen die Arbeiten am Projekt, die wesentliche Fortschritte machten, unter der Prämisse, dass die Zusage der Sozialverträglichkeit, die den Beschäftigten gegeben wurden, eingehalten werde. Eine klare Aussage traf er zu den Strukturen der Hauptzollämter, die unangetastet bleiben sollen.

Der BDZ-geführte Personalrat beim Hauptzollamt Frankfurt am Main hat am 16. Februar 2015 den neuen Dienstvereinbarungen zur gleitenden Arbeitszeit zugestimmt. Bereits im Sommer 2014 hatte der Personalratsvorsitzende Christian-G. Brüchert, der auch BDZ-Ortsverbandsvorsitzender ist, Entwürfe erarbeitet und der Dienststelle für weitere Gespräche vorgelegt. „Mit der nun erfolgten Einigung auf Zeitgutschriften hat die BDZ-Fraktion für die betroffenen Beschäftigten das Maximum des Möglichen erreicht", so Brüchert. Die ausgehandelte Wegezeitgutschrift gilt für  die Beschäftigten der Sachgebiete A, B, C (ohne Schichtdienst), F 2/3  sowie die Stabstellen. An Telearbeitsplätzen wird künftig nur noch über das „virtuelle Terminal“ gebucht, die betroffenen Beschäftigten gewinnen Sicherheit – auch hier profitieren die Beschäftigten von einer neu ausgehandelten Zeitgutschrift.