Liebe Kolleginnen und Kollegen,

durch die Neustrukturierung der Zollverwaltung zum 1. Januar 2016 erhält unser Hauptzollamt mehr Befugnisse in personellen und organisatorischen Angelegenheiten. Damit eure berechtigten Interessen nicht zu kurz kommen, benötigen wir mehr denn je auch in Zukunft erfahrene, durchsetzungsstarke und zuverlässige Personalräte, die ihre gesetzlichen Möglichkeiten kennen und auch anwenden. Und genau dafür stehe ich mit meinem Team.

Nicht immer waren die Verhandlungen zwischen Personalrat und Dienststelle einfach - das gilt natürlich für beide Seiten. Dennoch sprechen die Erfolge für die Arbeit und die Verhandlungsstärke des Personalrates. Beispiele dafür sind unter anderem die Dienstvereinbarung gleitende Arbeitszeit mit der erreichten Wegezeitgutschrift und die Einführung der Betriebssportgemeinschaften mit entsprechender Stundenanrechnung. Die wichtigsten Erfolge haben wir in unserem Wahl-Flyers aufgelistet. Dort findet ihr auch eine Übersicht an Themen, die uns in Zukunft beschäftigen werden. All diese Informationen können auch hier oder auf unserer Facebook Seite https://www.facebook.com/bdz.fra eingesehen werden.

Ich bitte um eure Unterstützung, damit wir uns auch weiterhin erfolgreich für euch einsetzen können. Deshalb bis zum 5. April eure Stimme für den BDZ - Bestimme Deine Zukunft!

Euer Christian-Georg Brüchert

Am 5. April 2016 finden die Personalratswahlen auf allen Ebenen der Bundesfinanzverwaltung statt. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main stellt der BDZ mit 43 Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen unseres Amtes erneut die größte Liste. Auf Flyern, Postkarten und Plakaten werden ab sofort unsere Kandidatinnen und Kandidaten, unsere Erfolge in der zurückliegenden Legislaturperiode und unsere Ziele vorgestellt. "Der BDZ steht für eine durchdachte, weitsichtige und starke Personalratsarbeit im Sinne der Beschäftigten. Das war in der Vergangenheit so und soll auch so bleiben", äußerte der bisherige Personalratsvorsitzende und örtliche BDZ-Spitzenkandidat Christian-Georg Brüchert. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht und sorgen Sie für eine hohe Wahlbeteiligung - diese nutzt letztendlich dem gesamten Personalrat. Los geht´s. BDZ – Bestimme Deine Zukunft!

Hier finden Sie den BDZ-Flyer zur Personalratswahl mit unseren Kandidatinnen und Kandidaten, Erfolgen und Zielen.


Die größten Erfolge des BDZ in der zurückliegenden Legislaturperiode:

  • Beförderungsgeschehen deutlich verbessert
  • Erhöhung der Obergrenzen bei A9m/A9m+Z von 30 auf 40 Prozent durchgesetzt
  • Höherbewertungsmöglichkeiten von Dienstposten regional voll ausgeschöpft
  • Obergrenzen im gehobenen Dienst verbessert
  • Polizeizulageberechtigung für das ZA Fracht langfristig gesichert
  • Erhalt der Bedingungen zur pausenlosen Arbeitszeit
  • Parkplatzsituation im Lyoner Stern verbessert, zusätzliche Anmietung von Parkflächen für Lyoner Stern und Flughafen beantragt
  • Stundengutschriften für Wegezeiten ausgehandelt
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorangetrieben
  • Erfolgreicher Vorstoß zu Kinderbetreuungsangeboten
  • Jährliche Vergabe von Telearbeitsplätzen voll ausgeschöpft und DV Telearbeit ausgehandelt
  • Gesundheitspräventive Maßnahmen vorangetrieben
  • Vereinbarung zu Betriebssportgemeinschaften verhandelt und die Einführung von Rückenfitangeboten erreicht


Wahlen zum Hauptpersonalrat und Bezirkspersonalrat

Am 5. April 2016 finden zeitgleich auch die Wahlen zum Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen und zum Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion statt. Informationen zu den Kandidatinnen und Kandiaten des BDZ, sowie unsere Erfolge und Ziele auf Bundesebene finden Sie online unter www.personalratswahlen.eu


Am Wahltag nicht im Dienst?

Allen wahlberechtigten Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, muss die schriftliche Stimmabgabe ermöglicht werden. Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen genügt eine formlose E-Mail an den Wahlvorstand: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Hinweis: für die Dienststellen ZA Osthafen und ZA Höchst wurde generell schriftliche Stimmabgabe angeordnet).

Am 10. März 2016 fand das diesjährige Bowlingturnier des Ortsverbandes Frankfurt am Main (Flughafen) in der Bowling World Eschersheim statt. Am Rande des Turniers blieb genug Zeit für die anwesenden Kolleginnen und Kollegen, um sich in entspannter Atmosphäre über Neuigkeiten aus der gewerkschaftlichen Arbeit des BDZ und aus der BDZ-Fraktion im örtlichen Personalrat auszutauschen. Als Sieger des Abends konnte sich der Kollege Jürgen-Thomas Werner feiern lassen. Die fünf besten Bowlerinnen und Bowler bekamen je einen Tankgutschein vom Ortsverbands- und Personalratsvorsitzenden Christian-G. Brüchert überreicht. Wir finden: Ein gelungener Abend - der wiederholt werden muss!

Zu ehrenamtlichen Richtern wurden auf Vorschlag des BDZ die Mitglieder des BDZ-Ortsverbands Frankfurt am Main (Flughafen) Klaus Ryborsch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, Ralf Werner beim Verwaltungsgericht Darmstadt, Benjamin Schwebel beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und Florian Preißner beim Verwaltungsgericht Wiesbaden ernannt. Der BDZ-Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) wünscht seinen Mitgliedern viel Erfolg für diese wichtige und anspruchsvolle Tätigkeit. Auf dem Foto gratuliert dessen Vorsitzender Christian-Georg Brüchert (rechts) Florian Preißner.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit lade ich euch zum Bowlingturnier des BDZ Ortsverband Frankfurt am Main (Flughafen) am Donnerstag, den 10. März 2016, um 17:00 Uhr in die Bowling World Eschersheim ein. Der BDZ übernimmt für alle teilnehmenden Mitglieder mindestens die Kosten für das Bowlingturnier (alle Spiele und Ausleihgebühr für die Bowlingschuhe). Für die drei besten Bowlerinnen und Bowler winken Preise. Informationen zur Anfahrt finden sich unter www.bowlingworld.de/eschersheim.html

Wichtig: Anmeldungen bitte bis spätestens Freitag, den 26. Februar 2016, per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ich freue mich über eure Zusagen und ein gelungenes Bowlingturnier.

Im Anschluss besteht noch die Möglichkeit zur Einkehr in eine Gaststätte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christian-G. Brüchert

Das Bundesarbeitsgericht hat am vergangenen Mittwoch entschieden, wie hoch ein Zuschlag für Nachtarbeit sein muss, um angemessen im Sinne des § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz zu sein. Demnach steht allen, die nach 23 Uhr arbeiten, ein Zuschlag von mindestens 25 Prozent vom Bruttostundenlohn zu. Bei besonderer Belastung durch Dauernachtarbeit werde sogar ein Zuschlag von 30 Prozent fällig, entschieden die Richter (Az.: 10 AZR 423/14). Der Frankfurter BDZ ist bereits aktiv geworden und fordert, dass das Urteil vom Bundesinnenministerium anerkannt und für alle Bundesbeschäftigten im Wechselschichtdienst Anwendung findet.

Umfangreiche besoldungsrechtliche Änderungen enthält das vom Bundestag am 5. November 2015 in seiner zweiten und dritten Lesung auf Empfehlung des Innenausschusses beschlossene Siebte Besoldungsänderungsgesetz. Über die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) hinaus, greift das Gesetz weiteren Änderungsbedarf auf, der sich aus Rechtsprechung und Verwaltungspraxis ergibt. Während in weiten Teilen Forderungen des dbb und BDZ Rechnung getragen wird, stößt der Wegfall der sogenannten „Verwendungszulage“ nach wie vor auf massive Kritik.

Mit Schreiben vom 10.11.2015 teilt das Bundesministerium des Inneren mit, dass Besoldungsempfänger, die zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern zum Bundesamt für Migration und Flüchtige abgeordnet sind und Trennungsgeldberechtigt nach § 3 TGV sind, ab dem 01.10.2015 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro erhalten.


Quelle: Die Bundeswehr April 2015


Dieser Erfolg in der Rechtssprechung ist auf eine Klage des BDZ geführten Personalrats beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zurückzuführen. Das Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig, da die Verwaltung beim Bundesverwaltungsgericht in Revision gegangen ist.

Im Internet gibt es einen neuen Ratgeber für den Durchblick in Beihilfe-Dschungel:

http://www.beihilferatgeber.de

Hier werden auch grundsätzliche Fragen behandelt, wie zum Beispiel:

- Wer bekommt Beihilfe?
- Was ist mit den Familienangehörigen?
- Was wird bezahlt?
- Wo gilt was?
- Wie bekomme ich Geld?