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Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018 - 2019 - 2020, mit dem das Volumen des aktuellen Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst aus April 2018 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden soll, liegt in der Entwurfsfassung vor.
Am 20. Juni 2018 fand das Beteiligungsgespräch zu dem Entwurf statt, an dem für den dbb der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer und der BDZ-Bundesvorsitzende und Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften, Dieter Dewes teilnahmen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten in drei Schritten angehoben wird. Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:
2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 (Abzug von 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt)
3,09 Prozent zum 1. April 2019
1,06 Prozent zum 1. März 2020
Die Anwärterbezüge sollen entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende
zum 1. März 2018 um 50 Euro und
zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro
in Festbeträgen erhöht werden.
BDZ und dbb setzen sich für eine Abschlagszahlung im Vorgriff auf die erst im Herbst erwartete Verabschiedung des Gesetzes ein. Voraussetzung für die Abschlagszahlung ist die Zustimmung zum Entwurf durch das Bundeskabinett, das sich nach Aussagen der Vertreter des Bundesinnenministeriums voraussichtlich im Juli mit dem Gesetzentwurf befassen wird.
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Die Beförderungen werden derzeit noch aus dem Bundeshaushalt 2017 finanziert.
Da die Quote für Einweisungen nach A 9m +Z im Bundeshaushalt 2017 bereits erschöpft ist, sind keine Einweisungen möglich. Da Amtszulagen nach A9m+Z nur innerhalb einer Quote von 12% der Obergrenze der Besoldungsgruppe A 9m gewährt werden können, ist eine Erhöhung der Obergrenze auf 50 %, wie vom Bundesvorsitzenden Dieter Dewes in diversen Gesprächen mit Haushaltspolitikern und dem Minister gefordert, zwingend erforderlich.
Beförderungen von A 10 nach A 11 sind ebenfalls nicht möglich, da keine ausreichende Anzahl an Planstellen mehr zur Verfügung stehen. Hier ist mit einer Entspannung zu rechnen, wenn der Bundeshaushalt 2018 in Kraft tritt.
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Die Generalzolldirektion hat dem BPR ein überarbeitetes Konzept für die vom ehemaligen Bundesfinanzminister Dr. Schäuble versprochene Seniorenbetreuung vorgelegt. Nach Auffassung der BDZ Fraktion im BPR war die Vorlage des Konzepts längst überfällig und hätte schon längst gelebte Praxis sein sollen.
Das Konzept sieht vor, dass für jedes Hauptzollamt und Zollfahndungsamt eine Beschäftigte beziehungsweise ein Beschäftigter mit der Wahrnehmung der Seniorenbetreuung betraut ist. Diese Tätigkeit ist grundsätzlich im Sachgebiet A beziehungsweise Sachgebiet 100 anzusiedeln. Die Betreuung ehemaliger Beschäftigter der GZD soll jeweils durch Beschäftigte des regionalen Arbeitsbereichs der Direktion 1 im Referat Personal Einzelfälle erfolgen. Ausnahmen von diesen Regelungen sind im Einzelfall möglich.
Die Beratung durch die Ansprechpartner für die Seniorenbetreuun soll allen ehemaligen Beschäftigten der Zollverwaltung, also Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten, offenstehen. Die Angehörigen und Hinterbliebenender ehemaligen Beschäftigten sollen in gleicher Weise Unterstützung erhalten
Mehr Informationen im Personalräte Kompakt (BPR) 4/2018.
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Die Einführung der neuen Dienstkleidung steht unmittelbar bevor.
Zuerst erhalten die Kolleginnen und Kollegen des Wasserzolldienstes die neue Dienstkleidung.
Bis Januar 2020 sollen alle Kolleginnen und Kollegen mit der neuen Dienstkleidung ausgestattet sein.
Nach Äußerung der Personalräte der Hauptzollämter und der Zollfahndungsämter sieht der BPR noch Nachbesserungsbedarf.
Mehr Informationen im Personalräte Kompakt (BPR) 3/2018.
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Bereits am 12.04.2018 fand wieder unser allseits beliebtes Bowlingtunier in der Bowlingworld Frankfurt Eschersheim statt.
Bei den einem oder anderen Strike, Spare und Getränken, konnten sich die Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichsten Bereichen austauschen.
Abgerundet wurde der Abend mit der Verlosung von Büchern, BDZ-Giveaways und Tankgutscheinen.
Wir danken für das zahlreiche erscheinen und freuen uns bereits auf das nächste Bowlingturnier.
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Nach dem am 09.04.2018 in Berlin eine Demonstration der dbb Gewerkschaften mit Beteiligung des BDZ Ortsverbandes Frankfurt am Main - Flughafen stattfand, wurde sich in der Nacht vom 17.04. auf den 18.04.2018 in der dritten Runde der Tarifverhandlungen geeinigt
Die Bezüge werden dabei in drei Schritten erhöht:
01.03.2018: 3.19 %
01.04.2019: 3,09 %
01.03.2020: 1,06 %
Für die Anwärter erhöhen sich die Bezüge wie folgt:
01.03.2018: 50 Euro
01.03.2019: 50 Euro
Für die Entgeldgruppen EG1 bis EG6 gibt es zudem eine Einmalzahlung von 250 Euro.
Die Ergebnisse der Tarifeinigung müssen nun noch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, in dem den Bundeskabinett zeitnah der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018-2020 vorgelegt wird.
Hierzu hat Bundesinnenminister Horst Seehofer bereits seine Zustimmung signalisiert.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen: https://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/ergebnisse.html
Tariftabelle TVöD Bund (mit Vorbehalt): https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2018/180418_entgelttabelle_bund_at_vorlaeufig.pdf
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Geldwäsche, Mindestlohnkontrolle, Pkw-Maut – der Zoll übernimmt immer mehr Aufgaben. Nun warnen Gewerkschafter: Die Behörde sei völlig überlastet.
Einen interessanten Bericht hierzu gibt es in der WirtschaftsWoche: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/zu-viele-aufgaben-personalmangel-zoll-ist-nur-bedingt-einsatzfaehig/21180830.html
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Im März 2018 steht die aktuelle Tarifrunde an. Im Rahmen einer Sitzung am 8. Februar 2018 im dbb forum berlin legten die Bundestarifkommission und der Beamtenpolitische Koordinierungsausschuss die diesbezüglichen Forderungen des dbb fest. Im Ergebnis fordert der dbb für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen 6 Prozent mehr Gehalt, bei einer Mindesterhöhung von 200 Euro als sozialer Komponente sowie 100 Euro für Auszubildende.
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BMI und BMF haben in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 19.12.2017 die Beschäftigten, die als Kraftfahrzeugführer oder Selbstfahrer Dienstkraftfahrzeuge führen, darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sie für von ihnen verursachte Schäden haften. BDZ Mitglieder müssen sich keine Sorgen machen. Sie sind bereits über den mit ihrer Mitgliedschaft verbundenen Versicherungsschutz ausreichend abgesichert. Nähere Informationen finden Sie --> hier <--.
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